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MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie zur Resilienz kritischer Einrichtungen nicht fristgerecht erfolgte.



Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland gestartet, da die NIS2-Richtlinie und die Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen bis zum 17. Oktober 2024 hätten umgesetzt werden müssen. Deutschland ist nicht allein: Über 20 weitere EU-Staaten stehen ebenfalls im Fokus ähnlicher Verfahren. Diese Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben der Kommission zu reagieren.

Die NIS2-Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes Niveau an Cybersicherheit in der gesamten EU zu gewährleisten. Sie betrifft unter anderem öffentliche elektronische Kommunikationsdienste, IKT-Management, digitale Dienste sowie kritische Infrastrukturen wie Energie, Transport und Gesundheit. Laut EU-Kommission ist die vollständige Umsetzung entscheidend, um die Resilienz und Kapazitäten öffentlicher und privater Einrichtungen zu stärken.

Dirk Arendt, Director Government & Public Sector DACH bei Trend Micro, äußerte sich kritisch: „Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess ist dies wenig überraschend. Dennoch sendet die aktuelle Lage verheerende Signale nach innen wie nach außen.“ Er betonte die Bedeutung digitaler Technologien für die deutsche Wirtschaft und warnte vor wachsenden Cyberbedrohungen.

Auch die EU-Kommission unterstrich die Relevanz der Regulierung. Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen könnten massive Störungen verursachen und das Vertrauen in Staat und Wirtschaft beeinträchtigen. Arendt fügte hinzu: „Die Zeitenwende konsequent zu denken bedeutet, eine effektivere Cybersicherheitsarchitektur für Staat, Wirtschaft und Bevölkerung aufzubauen. Europa muss im Cyberraum enger zusammenarbeiten.“

Die Umsetzung der NIS2-Richtlinie gilt als zentraler Schritt, um die Sicherheitslage in der gesamten Union nachhaltig zu verbessern.

EU startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen NIS2
EU startet Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen NIS2 (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
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Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Finanzberatung dar und sind nicht als solche gedacht. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Finanzberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Finanzberater einholen. IT BOLTWISE® schließt jegliche Regressansprüche aus.








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