MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Google hat kürzlich ein Patent eingereicht, das eine neue Suchfunktion für die persönliche digitale Historie von Nutzern beschreibt. Diese Entwicklung könnte die Art und Weise, wie wir auf unsere digitalen Erinnerungen zugreifen, grundlegend verändern.
Google hat ein Patent für ein System eingereicht, das es Nutzern ermöglicht, ihre persönliche digitale Historie, einschließlich Webaktivitäten und E-Mails, mittels natürlicher Sprache zu durchsuchen. Diese Innovation verspricht zwar Komfort, wirft jedoch auch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Nutzerkontrolle auf. Das System mit dem Titel „Generating query answers from a user’s history“ soll es Nutzern erleichtern, zuvor gesehene Inhalte durch natürliche, konversationelle Fragen wiederzufinden, ohne sich an genaue Schlüsselwörter erinnern oder durch Browserprotokolle scrollen zu müssen.
Derzeit sind Nutzer darauf angewiesen, sich an vergangene Webseiten oder Dokumente zu erinnern oder ihre Suchhistorie zu durchforsten, um diese erneut aufzurufen. Das neue System könnte dies ändern, indem es erkennt, wann eine Nutzerfrage auf vergangene Aktivitäten verweist, wie etwa „Ich erinnere mich, etwas über… gelesen zu haben“ oder „Was war dieser Artikel über…“. Das System analysiert die Formulierung gesprochener oder getippter Anfragen, um zu entscheiden, ob ein Nutzer nach etwas fragt, das er zuvor gesehen hat. In diesem Fall wird die Suche vom gesamten Web auf die Nutzeraktivitäten wie Browserhistorie oder sogar E-Mail-Konten umgestellt.
Die Quellen für diese Suche könnten Web-Browsing, E-Mails oder andere persönliche Daten sein, die auf oder über das Gerät des Nutzers zugänglich sind. Es geht jedoch über das einfache Abgleichen von Schlüsselwörtern hinaus. Wenn ein Nutzer beispielsweise sagt: „Finde den Gartenartikel, den ich letzten Monat auf meinem Tablet gelesen habe“, würde das System „Garten“ als Thema, „Tablet“ als Gerät und „letzten Monat“ als Zeitrahmen verwenden, um das Ergebnis einzugrenzen.
Das Patent beschreibt auch das Anzeigen von zwischengespeicherten Versionen vergangener Webseiten. Wenn sich eine Seite seit dem letzten Besuch geändert hat, könnten Nutzer dennoch die Version sehen, die sie ursprünglich gesehen haben. Diese Funktion könnte in Sprachassistenten integriert werden, sodass Nutzer Dinge sagen können wie: „Was war das Truthahnrezept, das ich auf meinem Handy gelesen habe?“ Es könnte auch innerhalb von Gmail oder Suchmaschinen funktionieren, indem alte E-Mails oder Dokumente anhand vager oder natürlicher Eingaben wie „Omas Fleischbällchenrezept“ aufgerufen werden.
Das Patent erwähnt, dass Nutzer möglicherweise kontrollieren können, ob ihre persönlichen Daten verwendet werden, und dass Anonymisierung „in einer oder mehreren Weisen angewendet werden könnte, bevor sie gespeichert oder verwendet werden“. Doch wie bei jedem System, das auf der Indexierung privater Aktivitäten beruht, gibt es klare Bedenken. Wenn implementiert, würde dies einen hohen Grad an Zugriff auf persönliche Daten erfordern, einschließlich Browserverlauf, E-Mails und Geräteverwendung, die alle miteinander verknüpft und von einer einzigen Anfrage aus durchsuchbar wären.
Die Frage ist, ob Nutzer einem Tool vertrauen werden, das mächtig genug ist, um sich an das zu erinnern, was sie vergessen haben. Es ist wichtig zu beachten, dass Patente nicht immer zu realen Produkten führen. Beispielsweise reichte Google 2015 ein Patent für ein System ein, das Benutzermemorien in einer durchsuchbaren Datenbank speichern würde, und im Juli 2021 beschrieb ein Microsoft-Patent einen Chatbot, der Gespräche mit verstorbenen Personen simulieren könnte. Obwohl diese Ideen nie zu Verbraucherfunktionen wurden, zeigen sie die Richtungen, die Technologieunternehmen erkunden. In diesem Fall scheint Google darauf abzuzielen, das persönliche Gedächtnis selbst durchsuchbar zu machen.
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