MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Google hat in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte in Bezug auf den Datenschutz gemacht. Doch die jüngste Entscheidung, eine umstrittene Tracking-Technologie wieder einzuführen, wirft Fragen auf.

Google hat in den letzten Jahren seine Datenschutzpraktiken erheblich verbessert. Dies zeigt sich beispielsweise in den Datenschutzverbesserungen bei Android oder der Entscheidung, Google Maps Standortdaten lokal auf dem Gerät zu speichern, anstatt in der Cloud. Diese Maßnahmen wurden jedoch nicht unbedingt aus eigenem Antrieb eingeführt. Vielmehr waren es der Druck von Apple und Regulierungsbehörden sowie diverse Klagen, die Google zu einem Kurswechsel in Richtung datenschutzorientierter Richtlinien zwangen.

In der Theorie könnte eine bessere Privatsphäre für Nutzer Googles Geschäftsergebnisse negativ beeinflussen. Wenn Nutzer die Möglichkeit haben, das Tracking einzuschränken, können Werbetreibende sie nicht mehr mit personalisierten Anzeigen ansprechen, was Googles Einnahmen schmälern könnte. Doch entgegen dieser Annahme haben sich Googles Finanzen in den letzten Jahren verbessert, anstatt unter den Datenschutzmaßnahmen zu leiden.

Vor diesem Hintergrund ist Googles Entscheidung, eine zuvor verbotene Werbetechnologie wieder einzuführen, umso überraschender. Seit dem 16. Februar dürfen Werbetreibende Nutzer online mit einer Technik namens Fingerprinting verfolgen. Google hatte Fingerprinting 2019 verboten, änderte jedoch im Dezember letzten Jahres seine Meinung. Diese Entscheidung hat bereits die Aufmerksamkeit von Regulierungsbehörden erregt, die besorgt sind, dass dies negative Auswirkungen auf die Nutzer haben könnte.

Fingerprinting bedeutet, dass Daten gesammelt werden, ohne dass der Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt hat. Diese Technologie kann Informationen wie IP-Adressen, Betriebssystemdetails, Bildschirmauflösungen und sogar den Batteriestand erfassen. Für sich genommen sind diese Datenpunkte bedeutungslos, doch kombiniert ermöglichen sie die Erstellung von Nutzerprofilen und das Verfolgen von Personen im Internet und über verschiedene Geräte hinweg.

Solche Profile erlauben es Werbetreibenden, die besuchten Websites und genutzten Dienste der Nutzer zu sehen und sie mit gezielteren Anzeigen anzusprechen. Im Gegenzug kann Google für diese Anzeigen höhere Preise verlangen. Interessanterweise verwendet Google in den unterstützenden Dokumenten, die die Datenschutzänderung beschreiben, nicht den Begriff Fingerprinting. Stattdessen wird suggeriert, dass diese Technologie mit einem Fokus auf Privatsphäre arbeiten wird.

Die Rückkehr zu Fingerprinting könnte als ein Schritt angesehen werden, der von Unternehmensgier getrieben ist, um die Gewinne weiter zu steigern. Dies wirft Fragen über die langfristigen Auswirkungen auf den Datenschutz und die Sicherheit der Nutzer auf. Es bleibt abzuwarten, wie Regulierungsbehörden und die Öffentlichkeit auf diese Entwicklung reagieren werden und ob Google möglicherweise gezwungen sein wird, seine Entscheidung erneut zu überdenken.

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Google kehrt zur umstrittenen Fingerprinting-Technologie zurück
Google kehrt zur umstrittenen Fingerprinting-Technologie zurück (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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