BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat Google ins Visier genommen, da der Technologieriese verdächtigt wird, gegen das Digital Markets Act (DMA) zu verstoßen. Diese vorläufigen Erkenntnisse wurden von den Durchsetzungsbehörden der EU-Kommission bekannt gegeben, die das Unternehmen seit Monaten untersuchen.
Die Europäische Union hat Google ins Visier genommen, da der Technologieriese verdächtigt wird, gegen das Digital Markets Act (DMA) zu verstoßen. Diese vorläufigen Erkenntnisse wurden von den Durchsetzungsbehörden der EU-Kommission bekannt gegeben, die das Unternehmen seit Monaten untersuchen. Das DMA, das auf einige wenige Technologiegiganten wie Alphabet, Googles Muttergesellschaft, abzielt, trat im März 2024 in Kraft und hat seitdem verschiedene Aspekte von Googles Geschäft unter die Lupe genommen.
Die vorläufigen Ergebnisse der EU konzentrieren sich auf zwei Hauptbereiche: Google Search und den Play Store. Bei Google Search wird vermutet, dass das Unternehmen gegen das Verbot der Selbstbevorzugung verstößt, indem es seine eigenen Dienste wie Shopping, Hotelbuchungen und Sportergebnisse in den Suchergebnissen bevorzugt behandelt. Diese Praxis könnte den Wettbewerb verzerren, indem sie konkurrierende Dienste benachteiligt.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den Play Store, wo Google angeblich App-Entwickler daran hindert, Verbraucher zu günstigeren Angeboten außerhalb der von Google kontrollierten Kanäle zu lenken. Die EU-Kommission bemängelt, dass Google überhöhte Gebühren von Entwicklern verlangt, die über einen unangemessen langen Zeitraum erhoben werden.
Die EU hat in der Vergangenheit bereits Apple wegen ähnlicher Praktiken ins Visier genommen und eine Geldstrafe von 1,84 Milliarden Euro verhängt. Auch gegen Apples App Store wurden im letzten Sommer vorläufige Ergebnisse veröffentlicht, die Verstöße gegen das DMA aufzeigen. Diese Maßnahmen gegen Google sind also Teil einer breiteren Durchsetzung des DMA gegen große Technologiekonzerne.
Google hat zwar einige Änderungen an seinen Diensten vorgenommen, um den Anforderungen des DMA gerecht zu werden, doch die EU-Kommission ist der Ansicht, dass diese nicht ausreichen. Wettbewerber von Google haben sich lautstark darüber beschwert, dass die Änderungen lediglich ein Versuch seien, das Verbot der Selbstbevorzugung zu umgehen.
In einer Stellungnahme zu den vorläufigen Ergebnissen der EU erklärte Teresa Ribera, die für Wettbewerbsfragen zuständige Vizepräsidentin der Kommission, dass die vorläufigen Feststellungen sicherstellen sollen, dass Alphabet die EU-Vorschriften einhält. Sie betonte, dass die EU bestrebt sei, eine Kultur der Compliance mit dem DMA zu schaffen, und dass Verfahren wegen Nichteinhaltung nur dann eingeleitet würden, wenn Dialogversuche erfolglos blieben.
Google hat auf die vorläufigen Ergebnisse der EU mit einem Blogbeitrag reagiert, in dem das Unternehmen behauptet, dass die von der EU erzwungenen Änderungen den Verbrauchern und Unternehmen schaden und die Innovation behindern könnten. Oliver Bethell, Senior Director of Competition bei Google, warnte, dass die Änderungen im Play Store Europäer Malware und Betrug aussetzen könnten.
Google wird nun die Möglichkeit haben, die Ergebnisse der EU im Detail zu prüfen und eine Antwort zu formulieren. Das Ergebnis der Untersuchung bleibt abzuwarten, wobei eine Entscheidung über Nichteinhaltung und eine mögliche hohe Geldstrafe im Raum stehen. Die Kommission könnte jedoch auch durch das von Google vorgelegte Material oder den politischen Druck beeinflusst werden.
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