STUTTGART / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Stuttgart die Schadenersatzklage der B.H. Holding GmbH abgewiesen, die aufgrund der Corona-Lockdowns Verluste in Millionenhöhe geltend machen wollte.

Das Landgericht Stuttgart hat eine bedeutende Entscheidung im Spannungsfeld zwischen Pandemiemaßnahmen und wirtschaftlichen Interessen getroffen. Die B.H. Holding GmbH, Muttergesellschaft der Kaufhausketten Woolworth und Tedi, hatte eine Schadenersatzklage über 32 Millionen Euro eingereicht. Sie wollte damit Verluste kompensieren, die durch die Corona-Lockdowns der Jahre 2020 und 2021 entstanden waren. Doch die 7. Zivilkammer des Gerichts entschied, dass der Firmengruppe keine Entschädigungsansprüche zustehen.

Die Richter argumentierten, dass die auferlegten Corona-Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig und verhältnismäßig waren. Diese Einschätzung basiert darauf, dass die Maßnahmen im Einklang mit dem Grundgesetz standen. Woolworth und Tedi fühlten sich dennoch in ihren Rechten verletzt und kritisierten insbesondere das Gleichheitsgebot als missachtet. Sie argumentierten, dass Non-Food-Händler wie sie ihre Geschäfte schließen mussten, während Supermärkte und andere privilegierte Märkte wie Drogerien uneingeschränkt auch Non-Food-Artikel verkaufen durften.

Die Richter folgten dieser Argumentation nicht. Sie sahen in der Bevorzugung bestimmter Einzelhandelssegmente, die den Grundbedürfnissen der Bevölkerung dienen, eine gerechtfertigte Maßnahme. Die Anpassung an das dynamische Infektionsgeschehen erfordere flexible Regelungen, bei denen gewisse Benachteiligungen, solange sachlich nachvollziehbar, hingenommen werden müssten.

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart ist noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Tür für weitere juristische Auseinandersetzungen offen bleibt. Die Klägerin beabsichtigt, auf die schriftliche Urteilsbegründung zu warten, um dann weitere Schritte zu prüfen – möglicherweise bis hin zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat bereits in vergleichbaren Fällen von Friseuren und Gastronomen zugunsten der bisherigen Regelungen entschieden.

Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Folgen für den Einzelhandel haben. Sie zeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in Krisenzeiten flexibel gehandhabt werden können, um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Gleichzeitig wirft sie Fragen auf, wie wirtschaftliche Interessen und Grundrechte in Einklang gebracht werden können.

Für die betroffenen Unternehmen bleibt die Unsicherheit bestehen. Die Möglichkeit, dass der Fall vor den Bundesgerichtshof geht, könnte zu einer endgültigen Klärung führen, die auch für andere Branchen von Interesse sein dürfte. Die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Gleichbehandlung der verschiedenen Handelssegmente wird damit weitergeführt.

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Gericht weist Schadenersatzklage im Einzelhandel wegen Corona-Maßnahmen ab
Gericht weist Schadenersatzklage im Einzelhandel wegen Corona-Maßnahmen ab (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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