MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass Arbeitgeber berechtigt sind, Krankschreibungen aus Nicht-EU-Ländern zu prüfen, wenn berechtigte Zweifel an deren Beweiswert bestehen. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Entgeltfortzahlung haben, insbesondere in Fällen, in denen Arbeitnehmer während eines Auslandsaufenthalts erkranken.
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Das Bundesarbeitsgericht hat in einem aktuellen Fall aus Bayern klargestellt, dass Arbeitgeber unter bestimmten Umständen die Gültigkeit von Krankschreibungen, die im Nicht-EU-Ausland ausgestellt wurden, infrage stellen können. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der Authentizität oder der Notwendigkeit der Krankschreibung hat. Der Fall, der zu dieser Entscheidung führte, betraf einen Lagerarbeiter, der während eines Urlaubs in Tunesien mehrfach Krankmeldungen vorlegte.
Der betroffene Arbeitnehmer hatte während seiner Urlaube in Tunesien wiederholt Krankschreibungen eingereicht, die von seinem Arbeitgeber angezweifelt wurden. Nachdem die erste Bescheinigung abgelehnt wurde, legte der Arbeitnehmer eine beglaubigte Übersetzung nach, die eine 24-tägige Arbeitsunfähigkeit und ein Reiseverbot attestierte. Trotz dieser Dokumente blieben Zweifel bestehen, da es an überzeugenden Beweisen wie Folgeterminen beim Arzt mangelte.
Das Gericht hob hervor, dass in der Vorinstanz versäumt wurde, eine umfassende Betrachtung der Umstände vorzunehmen. Aspekte wie das zeitnahe Buchen eines Fährtickets nach der Krankschreibung trugen zu den Zweifeln bei und untermauerten die Entscheidung des Arbeitgebers, die Entgeltfortzahlung zu verweigern. Diese Entscheidung wurde nun zur erneuten Verhandlung an das Landgericht München zurückverwiesen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte weitreichende Konsequenzen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben. Arbeitgeber könnten sich ermutigt fühlen, Krankschreibungen aus dem Ausland strenger zu überprüfen, während Arbeitnehmer sich der Notwendigkeit bewusst werden müssen, ihre Krankschreibungen mit ausreichenden Beweisen zu untermauern.
Im Kontext der globalisierten Arbeitswelt, in der Arbeitnehmer häufig internationale Reisen unternehmen, könnten solche rechtlichen Entscheidungen die Dynamik zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern verändern. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Praxis in der Zukunft entwickeln wird und welche weiteren rechtlichen Klarstellungen notwendig sein könnten.
Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen verstehen und respektieren. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts bietet eine wichtige Orientierungshilfe für die Praxis und unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung und Dokumentation im Umgang mit Krankschreibungen aus dem Ausland.
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