MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Auseinandersetzung um die Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik durch Künstliche Intelligenz erreicht einen neuen Höhepunkt. Die Gesellschaft für Musikalische Aufführungsrechte (GEMA) hat Klage gegen den KI-Audiogenerator Suno eingereicht, um Lizenzgebühren für die Nutzung von Musikwerken durch KI zu erzwingen.
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Die GEMA hat beim Landgericht München Klage gegen Suno, einen Anbieter von KI-generierten Audios, eingereicht. Der Vorwurf: Suno habe seinen Audiogenerator mit urheberrechtlich geschützten Musikwerken trainiert, ohne die erforderlichen Lizenzen zu erwerben. Die GEMA sieht darin eine Verletzung der Rechte ihrer Mitglieder und fordert eine angemessene Beteiligung an der Wertschöpfung durch KI-Anbieter.
Im Zentrum der Klage stehen bekannte Titel wie ‘Forever Young’ von Alphaville und ‘Atemlos’ von Kristina Bach. Diese und weitere Werke sollen laut GEMA in Melodie, Harmonie und Rhythmus von Sunos KI identifizierbar repliziert werden. Tobias Holzmüller, Geschäftsführer der GEMA, betont, dass KI-Anbieter wie Suno von den Werken der Mitglieder profitieren, ohne deren Zustimmung einzuholen.
Die GEMA strebt mit ihrer Klage an, Rechtsklarheit zu schaffen und den Druck auf Anbieter generativer KI-Dienste zu erhöhen. Bereits im vergangenen Jahr hatte die GEMA in München Klage gegen OpenAI eingereicht, wobei es um die unzulässige Nutzung von Songtexten ging. Die aktuelle Klage gegen Suno fokussiert sich jedoch auf die musikalischen Aspekte.
Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen der GEMA ist jedoch nicht unumstritten. Eine 2019 in das Europarecht aufgenommene Ausnahmeregelung erlaubt das Training von KI mittels Text- und Data-Mining, was die Frage aufwirft, inwieweit diese Regelung auch für Musikwerke gilt. Die GEMA und andere Verwertungsgesellschaften suchen derzeit nach Antworten auf diese komplexen rechtlichen Fragen.
Auch in den USA ist die Diskussion über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material durch KI in vollem Gange. Jüngste gerichtliche Einigungen, wie die von Anthropic mit Plattenlabels, zeigen, dass die Thematik weltweit an Bedeutung gewinnt. Die GEMA hofft, durch ihre Klage einen Präzedenzfall zu schaffen, der die Rechte der Urheber in der digitalen Welt stärkt.
Die Zukunft der Musikindustrie könnte durch die Entscheidungen in solchen Verfahren maßgeblich beeinflusst werden. Sollten die Gerichte zugunsten der GEMA entscheiden, könnte dies weitreichende Konsequenzen für die Nutzung von KI in kreativen Prozessen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen entwickeln und welche Auswirkungen dies auf die Innovationskraft der KI-Entwicklung haben wird.
Ergänzungen und Infos bitte an die Redaktion per eMail an de-info[at]it-boltwise.de. Bitte vergiss nicht in deiner eMail die Artikel-Headline zu nennen: "GEMA fordert Lizenzgebühren von KI-Musikgeneratoren".
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