MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In der heutigen Unternehmenswelt sind geheime Blocklisten keine Seltenheit mehr. Diese Listen, die verhindern, dass ehemalige Mitarbeiter wieder eingestellt werden, werfen ethische Fragen auf und sind in vielen Branchen verbreitet.
In der modernen Arbeitswelt sind Blocklisten, die verhindern, dass ehemalige Mitarbeiter wieder eingestellt werden, ein weit verbreitetes Phänomen. Diese Listen, die oft ohne das Wissen der Betroffenen geführt werden, werfen erhebliche ethische Fragen auf. Obwohl sie legal sind, fehlt es häufig an Transparenz und Möglichkeiten zur Anfechtung, was bei den Betroffenen zu Frustration führt.
Vor kurzem wurde bekannt, dass Meta solche Blocklisten führt, um bestimmte ehemalige Mitarbeiter von einer Wiedereinstellung auszuschließen. Diese Praxis ist jedoch nicht auf Meta beschränkt. Viele Unternehmen in verschiedenen Branchen nutzen ähnliche Listen, um die Rückkehr ehemaliger Mitarbeiter zu verhindern, selbst wenn diese keine negativen Arbeitszeugnisse haben.
Ein ehemaliger Mitarbeiter aus der Beratungsbranche berichtete, dass er nach seinem Ausscheiden aufgrund von internen politischen Spannungen auf einer solchen Liste landete. Trotz guter Leistungen und ohne Fehlverhalten wurde ihm die Rückkehr verwehrt. Diese Praxis wird oft als ‘besondere Grausamkeit’ empfunden, da die Betroffenen keine Möglichkeit haben, ihre Situation zu ändern.
Auch in der Technologiebranche sind solche Listen keine Seltenheit. Ein ehemaliger Mitarbeiter eines großen Chipunternehmens erfuhr, dass er ‘lebenslang gesperrt’ sei, obwohl er kurz vor seiner Entlassung befördert wurde. Die Gründe für diese Entscheidungen bleiben oft im Dunkeln, was die Frustration der Betroffenen noch verstärkt.
In einigen Unternehmen werden diese Listen unter verschiedenen Namen geführt, wie etwa ‘nicht bedauerter Abgang’. Diese Bezeichnungen verschleiern die eigentliche Funktion der Listen, die darin besteht, bestimmte Personen von einer Wiedereinstellung auszuschließen. Die Entscheidung, wer auf diese Listen gesetzt wird, liegt oft in den Händen von HR und direkten Vorgesetzten, was Raum für subjektive Entscheidungen lässt.
Die Praxis, ehemalige Mitarbeiter auf Blocklisten zu setzen, ist auch in anderen Branchen wie dem Gesundheitswesen verbreitet. Eine Krankenschwester berichtete, dass sie nach 38 Jahren Berufserfahrung auf einer solchen Liste landete, ohne die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Diese Listen werden oft als Strafmaßnahme eingesetzt, ohne dass die Betroffenen eine Chance auf Rehabilitation haben.
Experten fordern nun eine branchenweite Diskussion über den Einsatz solcher Listen. Während Unternehmen argumentieren, dass diese Listen ein Mittel zur Risikominderung sind, kritisieren viele die mangelnde Transparenz und die potenziell diskriminierende Anwendung. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, diese Listen mit einem Verfallsdatum zu versehen, um den Betroffenen eine zweite Chance zu geben.
In einer Zeit, in der der Arbeitsmarkt ohnehin hart umkämpft ist, stellen Blocklisten eine zusätzliche Hürde für Arbeitssuchende dar. Die Frage ist nicht nur, ob man zurückkehren darf, sondern ob die Tür nicht schon längst unbemerkt verschlossen wurde.
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