PARIS / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die französische Wettbewerbsbehörde, Autorité de la concurrence, hat angekündigt, gegen Apples App-Trackingschutz vorzugehen. Diese Maßnahme folgt auf Beschwerden von Werbegruppen, die seit der Einführung der App Tracking Transparency (ATT) im Jahr 2021 Schwierigkeiten haben, Nutzer über verschiedene iOS-Anwendungen hinweg zu verfolgen.
Die App Tracking Transparency (ATT) von Apple hat seit ihrer Einführung im Jahr 2021 für erhebliche Diskussionen gesorgt. Diese Funktion ermöglicht es Nutzern, das Tracking über verschiedene Apps hinweg zu unterbinden, was bei Werbegruppen auf Widerstand stößt. Die französische Wettbewerbsbehörde, Autorité de la concurrence, hat nun angekündigt, Maßnahmen gegen Apple zu ergreifen, da sie befürchtet, dass das Unternehmen seine dominante Marktposition missbraucht. Bereits vor zwei Jahren äußerten die Pariser Wettbewerbshüter Bedenken, dass Apple diskriminierende und intransparente Bedingungen für die Nutzung von Nutzerdaten zu Werbezwecken implementiert habe. Diese Bedenken wurden durch Beschwerden von vier Industrie-Lobby-Organisationen aus der Werbewirtschaft verstärkt, die bereits 2020 ein Wettbewerbsverfahren gegen Apple angeregt hatten. Apple betont hingegen, dass es seine eigenen Werbedienste nicht bevorzuge und eine höhere Privatsphären-Schutzmesslatte anlege als bei seinen Entwicklern. Französische Datenschützer haben ATT gelobt, doch die Wettbewerbshüter teilen diese Ansicht offenbar nicht. In Deutschland untersucht das Bundeskartellamt ebenfalls die Auswirkungen von ATT. Die Bonner Behörde sieht in den „engen Anforderungen“ des ATT-Systems einen möglichen Verstoß gegen die Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen. Apple argumentiert, dass es den Nutzern die Möglichkeit gebe, selbst zu entscheiden, ob sie personalisierte Werbung wünschen. Die französische Wettbewerbsbehörde könnte Apple neben einer Geldstrafe auch dazu verpflichten, ATT in Frankreich einzustellen. Dies wäre das erste Mal, dass ein solches Wettbewerbsverbot gegen diese Technologie umgesetzt würde. Die Höhe der möglichen Strafe ist noch unklar, doch das französische Wettbewerbsrecht erlaubt theoretisch Strafen von bis zu 10 Prozent des globalen Jahresumsatzes eines Unternehmens. Die Entscheidung der Autorité de la concurrence wird im Frühjahr erwartet, doch ein Kommentar der Behörde steht noch aus. Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, denen sich große Technologieunternehmen in Europa gegenübersehen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz und Wettbewerb. Die Diskussion um ATT zeigt, wie komplex die Balance zwischen Nutzerschutz und den Interessen der Werbewirtschaft ist.
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