LONDON / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die britische Finanzaufsichtsbehörde FCA hat auf die Kritik von Gesetzgebern und der Finanzindustrie reagiert und ihre Pläne zur öffentlichen Nennung von Unternehmen, die unter Untersuchung stehen, überarbeitet.
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Die Financial Conduct Authority (FCA) hat kürzlich ihre umstrittenen Pläne zur öffentlichen Nennung von Unternehmen, die unter Untersuchung stehen, angepasst. Diese Entscheidung folgt auf erhebliche Kritik von Seiten der Gesetzgeber und der Finanzindustrie, die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit Londons äußerten. Ursprünglich sollten die Offenlegungen als Abschreckung gegen Fehlverhalten dienen, doch nun wird auch die potenzielle Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt.
Unter der Leitung von Therese Chambers, der gemeinsamen Leiterin der Abteilung für Durchsetzung und Marktaufsicht, hat die FCA ihre ursprünglichen Vorschläge überarbeitet. Die Behörde plant nun, die möglichen Auswirkungen auf die betroffenen Unternehmen explizit zu berücksichtigen. Dies stellt eine Abkehr von ihrem bisherigen Ansatz dar, der primär auf Abschreckung und Transparenz abzielte. Chambers betonte die Wichtigkeit des Feedbacks aus der Industrie und lud zu weiteren Diskussionen ein, bevor endgültige Entscheidungen getroffen werden.
Bereits im Juni berichteten Branchenexperten, dass die FCA Zugeständnisse machte, nachdem ihre Erstankündigungen im Februar auf scharfe Kritik stießen. Kritiker warnten vor den Risiken einer verfrühten Bekanntmachung von Untersuchungen, die dem Finanzsektor, der über 12% der britischen Steuereinnahmen ausmacht, schaden könnte. Diese Bedenken führten zu einer Überarbeitung der Pläne.
Ein zentraler Kritikpunkt war der vage „öffentliche Interesse“-Test, der nur begrenzte Informationen über Untersuchungen offenlegen sollte. FCA-Chef Nikhil Rathi erklärte kürzlich vor einem Parlamentsausschuss, dass er jährlich nur eine oder zwei öffentliche Nennungen erwarte. Als zusätzlichen Schutz plant die FCA, Unternehmen zehn Tage vor einer potenziellen Bekanntgabe zu informieren, anstatt eines einzigen Tages, wie ursprünglich vorgesehen.
Die FCA engagiert sich weiterhin im Dialog mit Unternehmen, Branchenverbänden und der Rechtsgemeinschaft, um sicherzustellen, dass die neuen Offenlegungspläne sowohl den Anforderungen der Transparenz als auch den Bedürfnissen der Wettbewerbsfähigkeit gerecht werden. Der Vorstand der FCA plant, im ersten Quartal des nächsten Jahres eine endgültige Entscheidung zu treffen.
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