BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) markiert einen bedeutenden Schritt in der Harmonisierung der Gesundheitsdatenverarbeitung innerhalb der EU. Mit der Verordnung, die nun in Kraft tritt, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen und damit die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu verbessern.
Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) wird als ein bedeutender Fortschritt für das Gesundheitswesen in Europa angesehen. Die Mitgliedstaaten der EU haben nun bis zum 26. März 2027 Zeit, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Verfügbarkeit und den Austausch von Gesundheitsdaten zu verbessern, insbesondere in Krisenzeiten, wie es die Corona-Pandemie verdeutlicht hat. Ein zentrales Ziel des EHDS ist die Schaffung einer EU-weit zugänglichen digitalen Patientenakte, die es Bürgern ermöglicht, ihre Gesundheitsdaten über Ländergrenzen hinweg einzusehen. Dies soll die Behandlung von Patienten in anderen EU-Ländern erleichtern, beispielsweise während eines Urlaubs. Die Förderung der Forschung steht ebenfalls im Fokus des EHDS. Pseudonymisierte Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen, wie elektronischen Patientenakten und klinischen Studien, sollen für KI-Training und evidenzbasierte Entscheidungen in der Gesundheitspolitik genutzt werden. Die EU-Kommission plant, technische Spezifikationen für ein interoperables Austauschformat für elektronische Gesundheitsakten festzulegen. Dies umfasst unter anderem Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen und medizinische Bildgebung. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre Leistungserbringer an die zentrale Datenaustauschplattform MyHealth@EU anzuschließen, um den Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen zu ermöglichen. Das Projekt HealthData@EU soll die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten beschleunigen und gleichzeitig die Privatsphäre der Bürger wahren. Datenschutzbedenken, insbesondere bei der Sekundärnutzung, wurden geäußert, da Unternehmen aus der Technologie- und Pharmabranche großes Interesse an diesen Daten zeigen. Anpassungen wurden vorgenommen, um den Datenschutz zu stärken. In Deutschland wird die Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als nationale Kontaktstelle fungieren. Trotz der Herausforderungen, die mit der Umsetzung des EHDS verbunden sind, zeigt sich die Branche optimistisch. Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder betont die Chancen, die sich durch die Nutzung pseudonymisierter Gesundheitsdaten für die Entwicklung neuer Diagnose- und Behandlungsmethoden ergeben. Wichtig sei, dass die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten gleichmäßig voranschreitet, um nationale Sonderwege zu vermeiden.
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