BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat Apple angewiesen, die Interoperabilität von iOS mit Drittanbietergeräten wie Smartwatches und Kopfhörern zu verbessern. Diese Anordnung erfolgt im Rahmen des Digital Markets Act (DMA), der große digitale Gatekeeper reguliert.
Die Europäische Union hat Apple klare Vorgaben gemacht, um die Interoperabilität von iOS mit Geräten von Drittanbietern zu verbessern. Diese Anweisungen sind Teil des Digital Markets Act (DMA), der darauf abzielt, den Wettbewerb im digitalen Markt zu fördern und Monopolstellungen zu verhindern. Die EU-Kommission hat zwei rechtlich bindende Entscheidungen getroffen, die Apple dazu verpflichten, Entwicklern und Geräteherstellern mehr Zugang zu wichtigen iPhone-Funktionen zu gewähren.
Die erste Entscheidung sieht vor, dass App-Entwickler und Gerätehersteller einfacher auf wesentliche iPhone-Funktionen zugreifen können. Dadurch soll es Drittanbietern erleichtert werden, ihre Geräte mit iPhones zu koppeln, Daten zu übertragen oder Benachrichtigungen anzuzeigen. Die zweite Entscheidung verlangt von Apple mehr Transparenz in Bezug auf die Interoperabilität. Entwickler sollen Zugang zu technischen Dokumentationen erhalten, um ihre Dienste mit iPhones und iPads kompatibel zu machen. Zudem soll ein vorhersehbarer Zeitrahmen für die Bearbeitung von Interoperabilitätsanfragen geschaffen werden.
Diese Entscheidungen sind von den laufenden Nichtkonformitätsverfahren gegen Apple getrennt. Während solche Verfahren darauf abzielen, Verstöße zu ahnden, helfen Spezifikationsverfahren wie dieses, Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter dem DMA. Die EU hatte im Dezember Entwürfe für Empfehlungen an Apple übermittelt, nachdem sie einige Monate zuvor mit den Verfahren begonnen hatte.
Die Entscheidungen der EU-Kommission markieren das erste Mal, dass konkrete Maßnahmen für einen Gatekeeper zur Einhaltung des Digital Markets Act skizziert werden. Teresa Ribera, die Exekutiv-Vizepräsidentin der EU für einen sauberen, gerechten und wettbewerbsfähigen Übergang, betont, dass diese Maßnahmen sowohl Apple als auch Entwicklern regulatorische Sicherheit bieten. Effektive Interoperabilität für Drittanbietergeräte sei ein wichtiger Schritt zur Öffnung des Apple-Ökosystems und führe zu einer besseren Auswahl für Verbraucher auf dem schnell wachsenden Markt für innovative vernetzte Geräte.
Apple hat die Möglichkeit, die Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Ein Sprecher von Apple äußerte Bedenken, dass die Entscheidungen das Unternehmen in bürokratische Hürden verwickeln und die Innovationsfähigkeit in Europa einschränken könnten. Apple sei gezwungen, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die nicht denselben Regeln unterliegen. Dies sei sowohl für die Produkte als auch für die europäischen Nutzer nachteilig.
Die EU betont jedoch, dass die Umsetzung des Gesetzes notwendig sei, um den Wettbewerb zu fördern und den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten. Die Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Apple und andere große Technologieunternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen, um den Wettbewerb zu behindern. Die Entscheidungen könnten auch als Präzedenzfall für andere große Technologieunternehmen dienen, die im Rahmen des DMA reguliert werden.
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