BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz unternommen, indem sie Systeme mit unakzeptablem Risiko verbietet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Sicherheit und den Schutz der Bürger zu gewährleisten, während die Technologie weiterhin in verschiedenen Bereichen expandiert.
Die Europäische Union hat kürzlich eine umfassende Regulierung für Künstliche Intelligenz eingeführt, die als EU-KI-Gesetz bekannt ist. Dieses Gesetz, das am 1. August in Kraft trat, ermöglicht es den Regulierungsbehörden, KI-Systeme zu verbieten, die als unakzeptabel riskant oder schädlich eingestuft werden. Der erste Stichtag für die Einhaltung dieser Vorschriften ist der 2. Februar, an dem Unternehmen ihre Systeme entsprechend anpassen müssen.
Das Gesetz kategorisiert KI-Anwendungen in vier Risikostufen: minimale, begrenzte, hohe und unakzeptable Risiken. Während Systeme mit minimalem Risiko, wie E-Mail-Spamfilter, keiner Regulierung unterliegen, werden Anwendungen mit unakzeptablem Risiko vollständig verboten. Zu diesen gehören unter anderem KI-Systeme, die soziale Bewertungen erstellen oder Entscheidungen manipulativ beeinflussen.
Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, müssen mit erheblichen Geldstrafen rechnen. Diese können bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des Jahresumsatzes betragen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die Durchsetzung dieser Strafen wird jedoch erst nach einer Übergangsphase erwartet, die bis August andauern könnte.
Bereits im September haben über 100 Unternehmen, darunter Amazon und Google, freiwillig den EU-KI-Pakt unterzeichnet, um die Prinzipien des KI-Gesetzes vorzeitig anzuwenden. Bemerkenswerte Abwesende bei diesem Pakt waren jedoch Meta und Apple, die sich bisher nicht verpflichtet haben, obwohl sie dennoch die gesetzlichen Anforderungen erfüllen müssen.
Das KI-Gesetz sieht auch Ausnahmen vor, beispielsweise für die Strafverfolgung, die biometrische Systeme in öffentlichen Räumen unter bestimmten Bedingungen nutzen darf. Diese Ausnahmen erfordern jedoch eine Genehmigung der zuständigen Behörden und dürfen keine negativen rechtlichen Auswirkungen auf Einzelpersonen haben.
Die Europäische Kommission plant, Anfang 2025 weitere Richtlinien zu veröffentlichen, um die Umsetzung des Gesetzes zu erleichtern. Diese sollen nach einer Konsultation mit Interessengruppen im November erfolgen. Bis dahin bleibt unklar, wie andere bestehende Gesetze mit den neuen Vorschriften interagieren werden.
Für Unternehmen ist es entscheidend, die Überschneidungen zwischen dem KI-Gesetz und anderen rechtlichen Rahmenbedingungen wie der DSGVO zu verstehen. Diese Interaktionen könnten insbesondere bei den Anforderungen zur Vorfallbenachrichtigung zu Herausforderungen führen.
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