BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat eine umfassende Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen angekündigt. Diese Maßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken und die administrativen Kosten für Unternehmen erheblich senken.
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Die Europäische Kommission hat kürzlich ein neues Maßnahmenpaket vorgestellt, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in der EU erheblich vereinfachen soll. Im Mittelpunkt steht die geplante Reduzierung der Berichtspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), von der künftig 80 % der Unternehmen ausgenommen werden sollen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu steigern und die administrativen Kosten für Unternehmen zu senken.
Die CSRD, die ab 2024 für große Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern in Kraft tritt, wird nun nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von über 50 Millionen Euro gelten. Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung für kleinere Unternehmen, die nun freiwillige Berichtsstandards nutzen können. Diese Standards basieren auf den kürzlich von EFRAG veröffentlichten freiwilligen Standards für KMU.
Zusätzlich zu den Änderungen der CSRD plant die Kommission auch Anpassungen an anderen wichtigen Nachhaltigkeitsvorschriften wie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Taxonomie-Verordnung. Diese Änderungen sollen die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte reduzieren und den Fokus auf wesentliche Informationen legen.
Die CSDDD, die Unternehmen verpflichtet, ihre Auswirkungen auf Menschen und Umwelt zu identifizieren und zu mindern, wird ebenfalls überarbeitet. Die Anwendung der Richtlinie wird für große Unternehmen um ein Jahr auf 2028 verschoben, und die Sorgfaltspflichten werden auf direkte Geschäftspartner beschränkt, es sei denn, es gibt plausible Hinweise auf negative Auswirkungen in der Lieferkette.
Die Taxonomie-Verordnung, die wirtschaftliche Aktivitäten klassifiziert, die zu Umweltzielen beitragen, wird ebenfalls angepasst. Die Berichterstattung wird nur noch für Unternehmen mit einem Umsatz von über 450 Millionen Euro verpflichtend sein, während kleinere Unternehmen freiwillig berichten können. Diese Änderungen sollen die Datenanforderungen um 70 % reduzieren.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Anpassung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), der eine CO2-Abgabe auf importierte Waren vorsieht. Hier wird ein neuer Schwellenwert eingeführt, der 90 % der Importeure von der Regelung ausnimmt, während dennoch 99 % der Emissionen abgedeckt bleiben.
Diese umfassenden Änderungen werden nun dem EU-Rat und dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt. Die Kommission hat darum gebeten, diese Vorschläge prioritär zu behandeln, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen zu stärken und gleichzeitig die Nachhaltigkeitsziele zu verfolgen.
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