BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Nach jahrelangen Diskussionen und einer Zwangspause hat das EU-Parlament einen bedeutenden Schritt zur Wiederaufnahme des Fluggastdatenaustauschs mit Kanada gemacht. Der Innenausschuss des Parlaments stimmte mit überwältigender Mehrheit für die Neuauflage des Abkommens, das den Transfer von Passenger Name Records (PNR) zwischen der EU und Kanada regelt.
Die Entscheidung des Innenausschusses des EU-Parlaments, das umstrittene Fluggastdaten-Abkommen mit Kanada zu genehmigen, markiert einen Wendepunkt in der internationalen Zusammenarbeit zur Terrorismusbekämpfung. Mit 54 zu 10 Stimmen und vier Enthaltungen wurde der Weg für die Wiederaufnahme des Datenaustauschs geebnet, der seit 2017 aufgrund rechtlicher Bedenken ausgesetzt war.
Berichterstatter Nikola Mintschew von den Liberalen betonte die Bedeutung der Vereinbarung als Instrument zur Verhinderung und Untersuchung schwerer Verbrechen. Er hob hervor, dass die Behörden mit den richtigen Mitteln ausgestattet werden müssen, um die “Geißel des Terrorismus” effektiv zu bekämpfen. Die Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Partner wie Kanada sei dabei von zentraler Bedeutung.
Die Neuauflage des Abkommens enthält laut Mintschew ausreichende Garantien zur Nichtdiskriminierung, Datenaufbewahrung und Sicherheit. Trotz der Beibehaltung einer maximalen Speicherfrist von fünf Jahren sollen Daten nun nach dem Abflugdatum der Fluggäste gelöscht werden, es sei denn, eine Risikobewertung rechtfertigt eine längere Speicherung.
Ein weiterer kritischer Punkt ist der mögliche Zugriff von Drittstaaten auf die Daten. Dieser ist nur unter strengen Bedingungen erlaubt, etwa wenn eine ernsthafte und unmittelbare Bedrohung der öffentlichen Sicherheit besteht. Zudem müssen die betreffenden Länder ein vergleichbares Datenschutzniveau wie die EU aufweisen.
Das Abkommen wurde bereits im Oktober von Regierungsvertretern der EU und Kanadas unterzeichnet. Nun steht noch die Bestätigung durch das EU-Parlament in einer Plenarsitzung sowie die Zustimmung des Ministerrats aus. Bürgerrechtler haben empfohlen, das Abkommen vorab dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen, was jedoch nicht als notwendig erachtet wurde.
Die Diskussion um den Austausch von Fluggastdaten ist nicht neu. Bereits 2017 hatte der Europäische Gerichtshof das ursprüngliche Abkommen gekippt, da es gegen Grundrechte verstieß. Insbesondere die verdachtsunabhängige Speicherung aller Passagierdaten für fünf Jahre wurde kritisiert. Die aktuelle Vereinbarung versucht, diese Bedenken durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu adressieren.
Die Entscheidung des EU-Parlaments könnte weitreichende Auswirkungen auf die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit haben. Während einige die Maßnahme als notwendigen Schritt zur Terrorismusbekämpfung sehen, warnen Kritiker vor möglichen Datenschutzverletzungen und dem Missbrauch der gesammelten Daten.
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