BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission hat ihr vorläufiges Kartellverfahren gegen die Lufthansa eingestellt, das ursprünglich darauf abzielte, die Fluggesellschaft zu verpflichten, Passagiere des Konkurrenten Condor zum Drehkreuz Frankfurt zu transportieren.



Die Entscheidung der EU-Kommission, das Kartellverfahren gegen die Lufthansa vorläufig einzustellen, hat in der Luftfahrtbranche für Aufsehen gesorgt. Ursprünglich hatte die Kommission Bedenken geäußert, dass Lufthansa ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen könnte, um den Wettbewerb zu behindern, insbesondere auf der Strecke zwischen Frankfurt und New York, die auch von Condor bedient wird.

Nach eingehender Prüfung aller verfügbaren Beweise kam die Kommission jedoch zu dem Schluss, dass nicht alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Anordnung erfüllt sind. Dennoch bleibt die Vereinbarkeit des transatlantischen Gemeinschaftsunternehmens A++ mit den EU-Wettbewerbsregeln weiterhin unter Beobachtung. Dieses Gemeinschaftsunternehmen, bestehend aus Lufthansa, United und Air Canada, ist verpflichtet, anderen Fluggesellschaften den Zugang zum Drehkreuz Frankfurt zu erleichtern.

Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Zubringerflüge haben eine längere Vorgeschichte. Bereits im Mai 2013 wurden Auflagen erlassen, die Lufthansa dazu verpflichteten, Zubringerflüge zu Sonderkonditionen anzubieten. Diese Praxis wurde jedoch im Dezember 2024 eingestellt, nachdem der Bundesgerichtshof Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gekündigten Vertrages geäußert hatte.

Für Condor bedeutet dies, dass sie derzeit Plätze in Lufthansa-Maschinen nur zu ungünstigeren Bedingungen buchen kann. Dies hat die Airline dazu veranlasst, ihr Nordamerika-Programm zu reduzieren und eigene Zubringerflüge zwischen Frankfurt und anderen Flughäfen aufzubauen. Trotz der Herausforderungen bleibt Condor optimistisch und hofft auf positive Entscheidungen der laufenden Verfahren bei der EU-Kommission und dem Kartellamt.

Die Gespräche zwischen Condor und Lufthansa laufen weiterhin, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Während Condor sich nicht im Detail zu den jüngsten Entwicklungen äußern wollte, zeigt sich die Airline zuversichtlich, dass die Verfahren im Sinne des Wettbewerbs entschieden werden. Die Lufthansa hingegen hat sich bislang nicht zu den aktuellen Entwicklungen geäußert.

Die EU-Kommission spielt eine entscheidende Rolle bei der Überwachung des Wettbewerbsrechts in Europa. Ihr Ziel ist es, Monopole zu verhindern, die den Verbrauchern schaden könnten, indem sie Preise in die Höhe treiben. Die jüngsten Entwicklungen im Fall Lufthansa zeigen, wie komplex und vielschichtig die Regulierung des Luftverkehrsmarktes ist.

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EU-Kommission stellt Kartellverfahren gegen Lufthansa vorläufig ein
EU-Kommission stellt Kartellverfahren gegen Lufthansa vorläufig ein (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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