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BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat kürzlich ihre umfassenden Untersuchungen zu den steuerlichen Vorabentscheidungen von Luxemburg und den Niederlanden abgeschlossen. Diese Untersuchungen betrafen die Steuerpraktiken von Amazon, Fiat und Starbucks und standen im Verdacht, gegen EU-Beihilferegeln zu verstoßen.



Die Europäische Kommission hat ihre langwierigen Untersuchungen zu den steuerlichen Vorabentscheidungen von Luxemburg für Amazon und Fiat sowie den Niederlanden für Starbucks abgeschlossen. Diese Untersuchungen zielten darauf ab, mögliche Verstöße gegen die EU-Beihilferegeln zu identifizieren, die den Unternehmen unzulässige Vorteile verschaffen könnten. Die Kommission stellte fest, dass keine selektiven Vorteile gewährt wurden, was den vorherigen Urteilen der EU-Gerichte entspricht.

Bereits in den Jahren 2015 und 2017 hatte die Kommission festgestellt, dass Luxemburg und die Niederlande unzulässige steuerliche Vorteile gewährt hatten, indem sie die Steuerlast der Unternehmen künstlich senkten. Diese Maßnahmen wurden als Verstöße gegen die EU-Beihilferegeln angesehen, da sie anderen Unternehmen einen Wettbewerbsnachteil verschafften. Die ursprünglichen Entscheidungen der Kommission wurden jedoch von den EU-Gerichten aufgehoben.

Die aktuellen Ergebnisse der Kommission basieren auf den Urteilen der EU-Gerichte, die die vorherigen Entscheidungen aufgehoben hatten. Diese Urteile stellten klar, dass die Steuerpraktiken von Luxemburg und den Niederlanden keine selektiven Vorteile für die betroffenen Unternehmen darstellten. Die Kommission konnte nun abschließend bestätigen, dass keine unzulässigen Vorteile gewährt wurden.

Die Entscheidung der Kommission hat weitreichende Auswirkungen auf die Steuerpolitik innerhalb der EU. Sie unterstreicht die Bedeutung einer einheitlichen Anwendung der EU-Beihilferegeln und die Notwendigkeit, sicherzustellen, dass alle Unternehmen fair behandelt werden. Dies ist besonders wichtig in einem globalisierten Markt, in dem Steuerpraktiken einen erheblichen Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit haben können.

Die Untersuchungen der Kommission sind Teil eines breiteren Trends zur Überprüfung der Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen. In den letzten Jahren hat die EU verstärkt Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Steuern fair zahlen und keine unzulässigen Vorteile erhalten. Diese Bemühungen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Förderung von Transparenz und Fairness im Steuerwesen.

Die Entscheidung der Kommission könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Steuerpraktiken in der EU haben. Sie sendet ein klares Signal an andere Mitgliedstaaten, dass die EU entschlossen ist, unfaire Steuerpraktiken zu bekämpfen und sicherzustellen, dass alle Unternehmen gleich behandelt werden. Dies könnte zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten führen, um sicherzustellen, dass die EU-Beihilferegeln einheitlich angewendet werden.

Insgesamt zeigt die Entscheidung der Kommission, dass die EU bestrebt ist, ein faires und transparentes Steuerumfeld zu schaffen. Dies ist entscheidend, um das Vertrauen der Unternehmen und der Öffentlichkeit in das europäische Steuersystem zu stärken und sicherzustellen, dass alle Unternehmen ihren fairen Anteil an Steuern zahlen.

EU-Kommission schließt Steueruntersuchungen ab: Keine unzulässigen Vorteile für Amazon, Fiat und Starbucks
EU-Kommission schließt Steueruntersuchungen ab: Keine unzulässigen Vorteile für Amazon, Fiat und Starbucks (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
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