BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die EU-Kommission hat Pläne vorgestellt, das kürzlich beschlossene Lieferkettengesetz zu überarbeiten, um die Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren. Diese Anpassungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die Transparenzpflichten von Unternehmen haben.
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Die EU-Kommission hat angekündigt, das Lieferkettengesetz, das ursprünglich zur Stärkung der Transparenz und zur Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz in Unternehmenspraktiken eingeführt wurde, deutlich zu lockern. Diese Entscheidung folgt einem Auftrag der EU-Staatschefs, die Bürokratie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu reduzieren. Ziel ist es, die Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit des Europäischen Wirtschaftsraumes zu stärken.
Der neue Vorschlag der Kommission sieht vor, dass 80 Prozent der Unternehmen von den Transparenzpflichten entbunden werden. Dies würde bedeuten, dass nur noch ein Fünftel der ursprünglich vorgesehenen Unternehmen betroffen wäre. Die Kommission plant, die Schwellenwerte für die Erfassung von Unternehmen anzuheben, sodass nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern oder einem Umsatz von 50 Millionen Euro erfasst werden. Diese Änderungen würden etwa 80 Prozent der derzeit erfassten Unternehmen sofort befreien.
Ein weiterer Aspekt der vorgeschlagenen Änderungen betrifft die Berichterstattungspflichten. Die EU-Kommission möchte auf branchenspezifische Vorgaben verzichten und stattdessen unverbindliche Richtlinien für einzelne Themengebiete einführen. Dies soll den Unternehmen mehr Flexibilität geben und die Berichterstattung vereinfachen. Zudem sollen Unternehmen nicht mehr verpflichtet sein, Informationen von nicht erfassten KMUs einzuholen, um ihre Lieferketten zu beschreiben.
Die ursprüngliche Lieferkettenrichtlinie, die im Vorjahr beschlossen wurde, zielte darauf ab, die Wirtschaftsmacht des Europäischen Wirtschaftsraumes für den Schutz von Menschenrechten und der Umwelt zu nutzen. Unternehmen sollten durch Transparenzpflichten zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren. Größere Unternehmen sollten zudem ihr Geschäftsmodell an das Pariser Abkommen zum Klimawandel anpassen.
Die geplanten Änderungen stoßen jedoch auf Kritik von Menschenrechts- und Umweltorganisationen, die befürchten, dass die Lockerungen die Wirksamkeit des Gesetzes erheblich schwächen könnten. Sie argumentieren, dass die Transparenzpflichten entscheidend sind, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und nachhaltige Praktiken zu fördern.
In Deutschland gibt es bereits ein Lieferkettengesetz, das jedoch weniger weitreichend ist als die EU-Version. Das deutsche Gesetz schließt die Haftung von Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen aus, während die EU-Richtlinie ursprünglich strengere Vorgaben vorsah. Die geplanten Änderungen der EU-Kommission könnten daher auch Auswirkungen auf die nationale Gesetzgebung haben.
Die Diskussionen über die Anpassungen des Lieferkettengesetzes werden in den kommenden Monaten fortgesetzt, und es bleibt abzuwarten, wie die endgültige Version des Gesetzes aussehen wird. Unternehmen und Interessengruppen sind aufgefordert, ihre Positionen und Bedenken in den Verhandlungsprozess einzubringen.
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