BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat scharfe Kritik an einem neuen ungarischen Gesetz geübt, das den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie bei Pride-Demonstrationen erlaubt.
Die Europäische Kommission hat Ungarn wegen eines neuen Gesetzes, das den Einsatz von Gesichtserkennungstechnologie bei Pride-Demonstrationen erlaubt, scharf kritisiert. Dieses Gesetz, das von der Fidesz-Partei unter der Führung von Viktor Orbán eingeführt wurde, verbietet nicht nur Pride-Veranstaltungen, sondern erlaubt es der Polizei auch, Teilnehmer mittels automatisierter Gesichtserkennung zu identifizieren. Die EU-Kommission sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf friedliche Versammlung und die Datenschutzvorschriften der EU.
Thomas Regnier, Sprecher der Kommission, erklärte gegenüber Branchenmedien, dass die Exekutive nicht zögern werde, Maßnahmen zum Schutz der Grundfreiheiten zu ergreifen. Die umstrittenen Änderungen wurden als Teil eines sogenannten Kinderschutzgesetzes verabschiedet, was bei vielen Beobachtern auf Unverständnis stößt. Kritiker argumentieren, dass die Verwendung von Gesichtserkennungstechnologie in diesem Kontext gegen die KI-Verordnung der EU verstößt, insbesondere gegen Artikel 5, der den Missbrauch von Gesichtserkennung in Echtzeit untersagt.
Selbst wenn Ungarn Sicherheitsbedenken oder eine angebliche terroristische Bedrohung als Rechtfertigung anführen würde, wäre der Einsatz solcher Technologien laut Laura Caroli, einer Expertin für den AI Act im EU-Parlament, nicht zulässig. Die Datenschutzvorgaben der EU bleiben in jedem Fall anwendbar, unabhängig davon, ob die Überwachung in Echtzeit oder nachträglich erfolgt. Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das in der gesamten EU verteidigt werden muss.
Die Diskussion um die KI-Verordnung der EU zeigt, wie umstritten der Einsatz biometrischer Überwachungstechnologien ist. Während das EU-Parlament ein Verbot solcher Technologien forderte, öffnet der letztlich vereinbarte Kompromiss dennoch Hintertüren für deren Einsatz durch die Polizei. Der EU-Rat hat zudem den ursprünglich vereinbarten Straftatenkatalog und den Richtervorbehalt gestrichen, was die Anwendung solcher Technologien erleichtert.
Die Reaktionen auf das ungarische Gesetz sind vielfältig. Daniel Freund, EU-Abgeordneter der Grünen, betonte, dass die Gemeinschaft es nicht zulassen dürfe, dass in einem EU-Mitgliedstaat Maßnahmen ergriffen werden, die an Praktiken in Russland oder China erinnern. Die EU steht vor der Herausforderung, ihre Werte und Grundrechte zu verteidigen, während sie gleichzeitig den technologischen Fortschritt und die Sicherheit ihrer Bürger im Blick behält.
Die Zukunft der Gesichtserkennungstechnologie in Europa bleibt ungewiss. Während einige Länder den Einsatz solcher Technologien zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit befürworten, warnen andere vor den Risiken für die Privatsphäre und die bürgerlichen Freiheiten. Die Debatte wird sicherlich weitergehen, da die EU versucht, einen Ausgleich zwischen technologischen Möglichkeiten und dem Schutz der Grundrechte zu finden.
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