BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission hat erneut Bedenken hinsichtlich der Geschäftspraktiken von Alphabet, dem Mutterkonzern von Google, geäußert. Im Fokus stehen dabei die Bevorzugung eigener Dienste in der Google-Suche und die Wettbewerbsbeschränkungen im Google Play Store.
Die Europäische Kommission hat Alphabet, dem Mutterkonzern von Google, vorläufige Feststellungen übermittelt, die auf wettbewerbsbehinderndes Verhalten hinweisen. Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) wird Alphabet vorgeworfen, seine eigenen Dienste wie Google Shopping und Hotelbuchungen in der Suchmaschine zu bevorzugen. Diese Praxis könnte den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen.
Besonders problematisch erscheint der Kommission die prominente Darstellung von Google-Diensten vor anderen Suchergebnissen. Diese Praxis könnte dazu führen, dass Nutzer alternative Angebote gar nicht erst wahrnehmen. Die EU-Kommission fordert daher von Alphabet, seine Suchmaschine so anzupassen, dass sie den rechtlichen Anforderungen des DMA entspricht.
Auch der Google Play Store steht im Fokus der Untersuchung. Alphabet wird vorgeworfen, durch hohe Gebühren für App-Anbieter und die Behinderung alternativer App-Stores den Wettbewerb zu behindern. Diese Praktiken schränken die Wahlfreiheit der Endanwender ein und könnten die Marktzugänge für kleinere Entwickler erheblich erschweren.
Die EU-Kommission betont, dass es ihr Hauptziel sei, eine Kultur der Compliance mit dem Digital Markets Act zu etablieren. Verfahren wegen Nichterfüllung der Vorschriften sollen nur dann eingeleitet werden, wenn Gespräche mit den betroffenen Unternehmen nicht erfolgreich abgeschlossen werden können. Alphabet hat bereits Anpassungen vorgenommen, um seine Produkte dem DMA entsprechend aufzustellen, doch die bisherigen Bemühungen reichen der Kommission nicht aus.
Die Schritte der EU-Kommission gegen Alphabet und auch gegen Apple werden als heikles transatlantisches Politikum betrachtet. Beide Praktiken beeinflussen europäische und nichteuropäische Unternehmen, die auf Google Search und Google Play angewiesen sind, um ihre Nutzer in der EU zu erreichen. Diese Maßnahmen könnten auch in den USA auf Widerstand stoßen, wo derzeit geprüft wird, ob EU-Regeln US-Unternehmen unzulässig behindern.
Die Reaktionen aus der Industrie sind gemischt. Während der deutsche Startup-Verband den Schritt der EU-Kommission begrüßt, da er unlauteren Praktiken von Big Tech entgegenwirkt, zeigt sich der Hotelverband Deutschland erfreut über die konsequente Linie der Kommission für mehr Wettbewerb auf Online-Portalmärkten. Der EU-Verbraucherschutz-Dachverband BEUC kritisiert jedoch die Verzögerung der Entscheidung und weist darauf hin, dass Googles Verhalten Verbraucher davon abgehalten haben könnte, bessere Angebote wahrzunehmen.
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