MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der EU AI Act, das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz, ist offiziell in Kraft getreten. Während die Befürworter dies als wegweisend feiern, gibt es erhebliche Bedenken hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen auf Innovation und Wettbewerb.



Der AI Act der Europäischen Union verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der Künstliche Intelligenz in verschiedene Risikoklassen einteilt. Von “kein Risiko” über “minimales Risiko” bis hin zu “hohem Risiko” und “verboten” werden die Anwendungen unterschiedlich streng reguliert. Insbesondere “hochriskante” Systeme wie Gesichtserkennung und biometrische Identifizierung unterliegen strikten Vorschriften. Unternehmen müssen Schulungsdaten zur Überprüfung vorlegen, menschliche Aufsicht gewährleisten und Konformitätstests vor dem Markteintritt durchführen.

Eine umstrittene Bestimmung des Gesetzes betrifft das Verbot von Systemen, die das Internet durchsuchen, um Datenbanken für Gesichtserkennung zu erweitern oder Nutzer zu manipulieren. Diese Vorschrift wird ab Februar 2025 wirksam. Kritiker argumentieren, dass solche weitreichenden Regelungen die Entwicklung neuer Technologien behindern könnten, indem sie einen bürokratischen Aufwand verursachen und hohe Strafen bis zu 7% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen drohen.

Für den Großteil der KI-Systeme, die als “minimales Risiko” eingestuft werden, sind die Vorschriften weniger streng. Doch auch hier gibt es Bestimmungen, die etwa die Offenlegung von Trainingsdaten verlangen. Besonders Generative KI, wie sie in bekannten Modellen wie ChatGPT oder Claude AI eingesetzt wird, fällt überwiegend in diese Kategorie und bleibt somit weitgehend unberührt. Dennoch müssen Entwickler höhere Transparenz gewährleisten und EU-Urheberrechtsvorschriften beachten.

Ein weiteres kritisches Element des Gesetzes ist die inkonsistente Umsetzung in den Mitgliedsstaaten. Während die EU die Regeln für allgemeine Vorschriften durchsetzt, liegt die Verantwortung für die Implementierung in den einzelnen Ländern. Bis August 2025 müssen diese Stellen eingerichtet sein, doch noch immer gibt es viele Unklarheiten, wie genau die Einhaltung sichergestellt werden soll. Besonders problematisch ist dies für “General Purpose AI” (GPAI), deren spezifische Richtlinien weiterhin unklar sind.

Die AI-Behörde, die das Gesetz überwacht und das KI-Ökosystem aufbaut, hat daher einen Konsultationsprozess eingeleitet. Bis April 2025 sollen spezielle Verhaltenskodizes entwickelt werden, um für mehr Klarheit zu sorgen. Bis dahin bleibt vieles vage, und Unternehmen müssen sich darauf vorbereiten, in einem sich wandelnden regulatorischen Umfeld zu operieren.

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EU AI Act in Kraft: Gefahr für Wettbewerb und Innovation?
EU AI Act in Kraft: Gefahr für Wettbewerb und Innovation? (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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