MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland verzögert sich weiter, sehr zur Erleichterung vieler Ärzte, die mit technischen Mängeln und Sicherheitsbedenken konfrontiert sind.
Die elektronische Patientenakte (ePA) sollte ursprünglich flächendeckend in deutschen Arztpraxen eingeführt werden, doch technische Probleme und Sicherheitslücken haben zu einer erneuten Verschiebung geführt. Ärzte begrüßen diese Verzögerung, da sie ihnen mehr Zeit gibt, sich auf die Implementierung vorzubereiten und bestehende Schwachstellen zu beheben. Besonders in den Pilotregionen Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen wurden erhebliche technische Mängel festgestellt, die eine reibungslose Einführung verhindern.
Ein kürzlich veröffentlichter Brief des Bundesgesundheitsministeriums an die Gesellschafter der Gematik bestätigte, dass die aktive Nutzung der ePA in Arztpraxen frühestens ab April beginnen wird. Diese Entscheidung wurde von vielen Ärzten positiv aufgenommen, da sie derzeit mit einer hohen Anzahl von Patienten mit Atemwegsinfekten beschäftigt sind und fehlerhafte Software nicht gebrauchen können. Holger Rostek, Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg, betonte, dass eine nicht einwandfrei funktionierende Software nicht in den Praxen ausgerollt werden dürfe.
Die Nutzung der ePA zu Forschungszwecken wird ebenfalls verschoben, ebenso wie die von vielen Ärzten gewünschte Volltextsuche, die erst im Frühjahr 2026 verfügbar sein soll. Der bundesweite Rollout der ePA in Praxen, Krankenhäusern und Apotheken ist nun frühestens ab April 2025 geplant. Auch die Kommunikation über TIM, einen an die Telematikinfrastruktur angebundenen Messenger, soll erst ab Juli 2025 möglich sein. Diese Verschiebungen sind auf die unbefriedigende Testsituation zurückzuführen, da die ePA bisher nur mit wenigen Patienten getestet werden konnte und Interoperabilitätsprobleme bestehen.
Die Verzögerungen betreffen auch den weiteren Ausbau der ePA. Der digital gestützte Medikationsprozess, der mit der ePA 3.1 im Sommer geplant war, wird nun nicht wie erwartet eingeführt. Stattdessen soll eine Zwischenversion, die ePA 3.0.5, verschiedene Verbesserungen bieten, jedoch ohne den elektronischen Medikationsplan. Die bereits mit der ePA 3.0 veröffentlichte elektronische Medikationsliste (eML) weist derzeit noch Probleme auf.
Die Sicherheit der ePA bleibt ein zentrales Anliegen. In der Vergangenheit wurde betont, dass die ePA erst dann in ganz Deutschland ausgerollt wird, wenn sie in den Modellregionen positive Erfahrungen liefert und Sicherheitslücken geschlossen sind. Doch es gibt weiterhin Unklarheiten, beispielsweise zur sogenannten ‘Whitelist’, die alle an den Tests teilnehmenden Praxen umfasst und deren Beitrag zur Sicherheit der ePA noch unklar ist.
Ärzte weisen darauf hin, dass bei Fragen zur ePA die Krankenkassen und nicht die Praxen als Ansprechpartner dienen sollten. Die Praxen seien für die medizinische Versorgung zuständig und nicht für IT-Support, so Rostek. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt Praxen Informationen zum Ausdrucken bereit, um den Umgang mit der ePA zu erleichtern.
Die IT-Dienstleister der Krankenkassen haben inzwischen für alle gesetzlich Versicherten eine ePA angelegt, sofern kein Widerspruch seitens der Versicherten erfolgt ist. Da immer wieder Widersprüche hinzukommen, sinkt die Zahl der bereits angelegten ePAs. Wer seine ePA aktiv nutzen möchte, muss die entsprechende App auf seinem Smartphone installieren und die PIN seiner elektronischen Gesundheitskarte oder seines Personalausweises kennen.
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