BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Kurznachrichtenplattform X hat Einspruch gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts eingelegt, das die Auswertung öffentlicher Daten nach der Bundestagswahl 2025 erlaubt.

Die Entscheidung des Berliner Landgerichts, die es Forschern ermöglicht, auf öffentlich zugängliche Daten der Plattform X zuzugreifen, hat zu einem Einspruch von X geführt. Diese Daten sollen zur Untersuchung möglicher Wahlbeeinflussungen nach der Bundestagswahl 2025 verwendet werden. X argumentiert, dass die deutsche Gerichtsbarkeit in diesem Fall nicht zuständig sei, da die Firmenzentrale in Irland liegt.

Das Urteil, das im Eilverfahren ergangen ist, wurde auf Grundlage des Digital Services Act (DSA) gefällt. Dieser verpflichtet große Plattformen, Forschern Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren. Die Organisation Democracy Reporting International (DRI) hatte zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gegen X geklagt, da ihnen der Zugang zu diesen Daten verwehrt wurde.

Die Entscheidung des Gerichts basiert auf Artikel 40 des DSA, der Plattformen wie X dazu verpflichtet, eine API bereitzustellen, über die Forscher Daten wie Likes, Shares und die Reichweite von Postings abrufen können. Das Gericht setzte eine Frist bis zum 25. Februar, innerhalb derer X den Zugang gewähren muss.

Der Einspruch von X könnte weitreichende Folgen für die Forschung zur Wahlbeeinflussung haben. Während die Kläger argumentieren, dass der Zugang zu diesen Daten entscheidend für die Analyse von Desinformationskampagnen sei, sieht X die Entscheidung als unzulässigen Eingriff in ihre Unternehmenspolitik.

Experten sehen in diesem Fall einen Präzedenzfall für die Durchsetzung des DSA in Europa. Die Frage der Zuständigkeit und der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung wird zunehmend relevant, da Plattformen oft in mehreren Ländern tätig sind. Die Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf andere Plattformen haben, die ähnliche Daten bereitstellen müssen.

Die Diskussion um den Zugang zu Daten von sozialen Netzwerken ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es Debatten darüber, wie solche Daten genutzt werden können, um die Integrität von Wahlen zu schützen. Die aktuelle Situation zeigt, wie wichtig klare rechtliche Rahmenbedingungen für den Umgang mit digitalen Daten sind.

In der Zukunft könnte die Entscheidung des Berliner Landgerichts als wichtiger Schritt zur Stärkung der Transparenz und der demokratischen Prozesse angesehen werden. Es bleibt abzuwarten, wie der Einspruch von X weiter verhandelt wird und welche Auswirkungen dies auf die Forschung zur Wahlbeeinflussung haben wird.

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Einspruch von X gegen Datenweitergabe zur Bundestagswahl
Einspruch von X gegen Datenweitergabe zur Bundestagswahl (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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