MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Europäische Kommission, das Exekutivorgan der Europäischen Union, wurde von einem europäischen Gericht wegen Verstoßes gegen die Datenschutzbestimmungen der EU bestraft. Diese Entscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, da die Kommission erstmals für die Verletzung der strengen Datenschutzgesetze der Region zur Rechenschaft gezogen wird.
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Die Europäische Kommission, die für die Gesetzgebung und Durchsetzung innerhalb der EU zuständig ist, wurde von der Europäischen Generalgerichtshof zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Grund: Ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen der EU durch die Übertragung persönlicher Daten eines deutschen Bürgers an die Server von Meta in den USA. Diese Entscheidung markiert das erste Mal, dass die Kommission für einen derartigen Verstoß zur Verantwortung gezogen wird.
Im März 2022 hatte ein Bürger seine persönlichen Daten, darunter die IP-Adresse und Metadaten des Webbrowsers, bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung auf der mittlerweile inaktiven Website futureu.europa[.]eu übermittelt. Dabei nutzte er die Login-Option der Kommission, die auch eine Anmeldung über ein Facebook-Konto ermöglichte. Laut dem Gerichtshof der Europäischen Union schuf die Kommission durch den ‘Sign in with Facebook’-Link die Bedingungen für die Übertragung der IP-Adresse an Meta Platforms in den USA.
Der Kläger argumentierte, dass durch die Übertragung seiner Daten in die USA das Risiko bestünde, dass seine persönlichen Informationen von US-Sicherheits- und Geheimdiensten eingesehen werden könnten. Der Vorwurf, dass die Daten auch an Amazon CloudFront-Server in den USA übertragen wurden, wurde jedoch zurückgewiesen, da die Informationen auf einem Server in München, Deutschland, gehostet wurden.
Zum Zeitpunkt der Datenübertragung am 30. März 2022 gab es keine Entscheidung der Kommission, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau für die persönlichen Daten von EU-Bürgern gewährleisten. Zudem konnte die Kommission weder nachweisen noch behaupten, dass es geeignete Schutzmaßnahmen, insbesondere Standarddatenschutzklauseln oder vertragliche Klauseln, gab. Dies stellte laut dem Gerichtshof einen Verstoß gegen die Vorschriften zur Übertragung personenbezogener Daten durch eine EU-Institution an ein Drittland gemäß Artikel 46 der Verordnung 2018/1725 dar.
Infolgedessen wurde die Kommission verurteilt, dem betroffenen Bürger 400 Euro als Entschädigung für den immateriellen Schaden zu zahlen, den er durch die Datenübertragung erlitten haben soll. Im Juli 2023 verabschiedete die EU einen neuen Mechanismus für den Datentransfer mit den USA, das sogenannte EU-US Data Privacy Framework, das den transatlantischen Austausch personenbezogener Daten zwischen den beiden Regionen ermöglicht.
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