MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Einführung der DORA-Richtlinie stellt IT-Dienstleister im Finanzsektor vor neue Herausforderungen. Diese europäische Verordnung zielt darauf ab, die digitale operationelle Resilienz von Finanzunternehmen und ihren Dienstleistern zu stärken.
Die DORA-Richtlinie, die seit dem 17. Januar in Kraft ist, bringt weitreichende Änderungen für Banken, Versicherungen und andere Finanzunternehmen mit sich. Doch nicht nur diese Unternehmen selbst, sondern auch ihre IT-Dienstleister sind von den neuen Anforderungen betroffen. Ziel der Richtlinie ist es, ein hohes Maß an digitaler operationeller Resilienz sicherzustellen, um die Funktionsfähigkeit der Finanzunternehmen zu gewährleisten.
Ein IT-Dienstleister im Sinne der DORA ist ein Unternehmen, das digitale Dienste und Datendienste über IKT-Systeme bereitstellt. Dies umfasst sowohl Software- als auch Hardwaredienstleistungen. Die Anforderungen an diese Dienstleister variieren je nach erbrachter Dienstleistung und dem damit verbundenen Risiko. Besonders im Fokus stehen dabei die Informationssicherheit und das Geschäftsfortführungsmanagement.
Die Finanzunternehmen sind verpflichtet, mit ihren IT-Dienstleistern Verträge abzuschließen, die bestimmte Vorgaben der DORA enthalten. Dazu gehören Regelungen zur Unterauftragsvergabe, dem Standort der Dienstleistungserbringung und dem Umgang mit IKT-Vorfällen. Auch die Schulung der Mitarbeiter und die Berichterstattung sind Teil dieser Verträge. Der Schutzbedarf der verarbeiteten Informationen spielt dabei eine zentrale Rolle.
Für IT-Dienstleister bedeutet dies, dass sie sich an internationalen Standards wie ISO 27001 für Informationssicherheit und ISO 22301 für Geschäftsfortführung orientieren sollten. Diese Standards bieten eine solide Basis, um den Anforderungen der DORA gerecht zu werden. Eine Zertifizierung kann je nach Risikoeinschätzung der Finanzunternehmen erforderlich sein.
Besonders herausfordernd sind die Anforderungen an die Geschäftsfortführung und die Informationssicherheit. Hier müssen IT-Dienstleister sicherstellen, dass ihre Sub-Dienstleister ebenfalls die Vorgaben erfüllen. Dies kann zu einem erheblichen Mehraufwand führen, insbesondere wenn viele Sub-Dienstleister involviert sind.
Die DORA sieht zudem vor, dass kritische IT-Dienstleister, die für viele Finanzunternehmen tätig sind, direkt von den Aufsichtsbehörden überwacht werden. Diese Dienstleister müssen sicherstellen, dass sie die Vorgaben der DORA einhalten, um systemische Auswirkungen auf die Stabilität der Finanzdienstleistungen zu vermeiden.
In Zukunft ist mit weiteren Anpassungen der Anforderungen zu rechnen, da die Finanzunternehmen und die Aufsichtsbehörden ihre Erfahrungen mit der DORA sammeln. IT-Dienstleister sollten daher flexibel bleiben und die Möglichkeit zur Nachverhandlung neuer Vorgaben einplanen.
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