WASHINGTON / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die US-Justizbehörde bleibt bei ihrer Forderung, dass Google seinen Webbrowser Chrome verkaufen soll, wie aus einem Gerichtsdokument vom Freitag hervorgeht.

Die US-Justizbehörde (DOJ) hält an ihrer Forderung fest, dass Google seinen Webbrowser Chrome veräußern soll. Diese Forderung wurde erstmals im vergangenen Jahr unter Präsident Joe Biden erhoben und wird nun auch unter der zweiten Trump-Administration weiterverfolgt. Die Behörde hat jedoch ihre Haltung zu Googles Investitionen in Künstliche Intelligenz (KI) geändert und fordert nicht mehr den Verkauf aller KI-Investitionen, einschließlich der Milliarden, die Google in Anthropic investiert hat.

In einem von Omeed Assefi, dem amtierenden Generalstaatsanwalt für Kartellrecht, unterzeichneten Dokument erklärte das DOJ, dass Googles illegales Verhalten ein wirtschaftliches Monopol geschaffen habe, das den Markt destabilisiere, um sicherzustellen, dass Google immer gewinne. Aus diesem Grund habe das DOJ die Kernkomponenten seines ursprünglichen Vorschlags nicht geändert, einschließlich der Veräußerung von Chrome und eines Verbots von zahlungsbezogenen Vereinbarungen mit Vertriebspartnern im Suchbereich.

Bezüglich der KI-Investitionen erklärte das DOJ, dass es nicht mehr den obligatorischen Verkauf von Googles KI-Investitionen fordere, sondern sich mit einer vorherigen Benachrichtigung über zukünftige Investitionen zufriedengeben werde. Zudem werde Google nicht mehr die Option gegeben, Android sofort zu veräußern; eine zukünftige Entscheidung darüber werde dem Gericht überlassen, abhängig davon, ob der Markt wettbewerbsfähiger werde.

Dieser Vorschlag folgt auf Kartellklagen, die vom DOJ und 38 Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten eingereicht wurden, was Richter Amit P. Mehta dazu veranlasste, zu entscheiden, dass Google illegal gehandelt habe, um ein Monopol im Bereich der Online-Suche aufrechtzuerhalten. Google hat angekündigt, Mehtas Entscheidung anzufechten, hat jedoch in der Zwischenzeit einen alternativen Vorschlag unterbreitet, der die Bedenken des Richters durch mehr Flexibilität für Partner adressieren soll.

Ein Google-Sprecher erklärte gegenüber Reuters, dass die umfassenden Vorschläge des DOJ weit über die Entscheidung des Gerichts hinausgingen und Amerikas Verbraucher, Wirtschaft und nationale Sicherheit schädigen würden. Mehta wird im April Argumente sowohl von Google als auch vom DOJ anhören.

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DOJ fordert weiterhin Googles Verkauf von Chrome, erlaubt jedoch KI-Investitionen
DOJ fordert weiterhin Googles Verkauf von Chrome, erlaubt jedoch KI-Investitionen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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