MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die fortschreitende Digitalisierung hat einen signifikanten Einfluss auf die Anzahl der Verfahren am Bundesfinanzhof, dem obersten deutschen Steuer- und Zollgericht. Die Zahl der eingereichten Fälle ist im Jahr 2024 erneut gesunken, was auf eine abnehmende Klageneigung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie die Effizienz automatisierter Systeme zurückzuführen ist.
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Die Digitalisierung hat in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Einzug gehalten und verändert auch die Art und Weise, wie steuerrechtliche Verfahren in Deutschland abgewickelt werden. Der Bundesfinanzhof in München verzeichnete im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang der Verfahren, was auf die zunehmende Nutzung digitaler Technologien und automatisierter Systeme zurückzuführen ist. Diese Entwicklung spiegelt sich in der abnehmenden Bereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wider, gegen Entscheidungen der Finanzämter juristisch vorzugehen.
Im Jahr 2023 wurden noch 1.816 Fälle beim Bundesfinanzhof eingereicht, während die Zahl im Jahr 2024 auf 1.744 sank. Zum Vergleich: Im Jahr 1990 erreichte die Anzahl der Verfahren mit knapp 4.000 ihren bisherigen Höchststand. Diese drastische Reduzierung der Fallzahlen ist ein Indikator für die Effizienzsteigerungen, die durch die Digitalisierung erreicht werden können.
Ein wesentlicher Faktor für diesen Rückgang ist das sogenannte Risikomanagementsystem, das bei der Prüfung von Steuererklärungen zum Einsatz kommt. Dieses System ermöglicht eine automatisierte und präzise Analyse der eingereichten Daten, wodurch die Notwendigkeit für Einspruchsverfahren erheblich verringert wird. Die Digitalisierung sorgt somit nicht nur für eine Entlastung der Gerichte, sondern auch für eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Steuerangelegenheiten.
Hans-Josef Thesling, Präsident des Bundesfinanzhofs, betont, dass die abnehmende Klageneigung auch auf eine zunehmende Akzeptanz der digitalen Prozesse bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zurückzuführen ist. Die Bürgerinnen und Bürger vertrauen zunehmend auf die Genauigkeit und Fairness der automatisierten Systeme, was zu einer Reduzierung der Einsprüche führt.
Diese Entwicklung ist jedoch nicht auf den Bereich des Steuerrechts beschränkt. Auch in anderen Bereichen der Rechtsprechung ist ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen, mit Ausnahme der Strafjustiz, die weiterhin eine hohe Anzahl an Verfahren aufweist. Die Digitalisierung hat somit das Potenzial, die Effizienz der Justiz insgesamt zu steigern und die Ressourcen der Gerichte zu schonen.
Insgesamt zeigt sich, dass die Digitalisierung nicht nur die Arbeitsweise der Gerichte verändert, sondern auch das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger beeinflusst. Die fortschreitende Automatisierung und die damit einhergehende Effizienzsteigerung könnten langfristig zu einer weiteren Reduzierung der Verfahren führen und die Justiz nachhaltig entlasten.
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