ERFURT / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Digitalisierung schreitet in der Personalverwaltung weiter voran. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat den Weg für die ausschließliche elektronische Übermittlung von Gehaltsabrechnungen geebnet.



Die jüngste Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Personalverwaltung. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, Gehaltsabrechnungen ausschließlich elektronisch zu übermitteln. Diese Entscheidung unterstreicht den Trend zur digitalen Transformation und fordert Unternehmen auf, die notwendigen technischen Mittel bereitzustellen, um den Zugang zu den Abrechnungen auch für Arbeitnehmer ohne eigene Rechner zu gewährleisten.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Verkäuferin der Edeka-Gruppe aus Niedersachsen, die auf eine Gehaltsabrechnung in Papierform bestand. Das Gericht entschied jedoch, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die klassische Papierform haben. Diese Entscheidung spiegelt die zunehmende Verlagerung hin zu digitalen Lösungen wider, die in vielen Unternehmen bereits umgesetzt wird.

Die Einführung elektronischer Mitarbeiterportale hat den Austausch von Dokumenten erheblich erleichtert. Branchenübergreifend haben Unternehmen diese Portale eingerichtet, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Die Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts verstärkt diesen Trend und fordert Arbeitgeber auf, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter Zugang zu den digitalen Abrechnungen haben.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies konkret, dass ihnen der Zugang und das Ausdrucken der Abrechnungen im Betrieb ermöglicht werden muss. Der Fall Edeka verdeutlicht diesen Wandel: Bereits 2021 wurde mit einer Betriebsvereinbarung der Startschuss für das digitale Mitarbeiterportal gegeben. Das Landesarbeitsgericht soll nun noch einige interne Verantwortlichkeiten klären, insbesondere was die Mitbestimmung der Betriebsräte betrifft.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Personalverwaltung in Deutschland haben. Unternehmen müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen und sicherstellen, dass ihre IT-Infrastruktur den Zugang zu den digitalen Gehaltsabrechnungen ermöglicht. Dies könnte auch zu einer verstärkten Nachfrage nach IT-Lösungen führen, die speziell auf die Bedürfnisse der Personalverwaltung zugeschnitten sind.

Insgesamt zeigt sich, dass die Digitalisierung der Personalverwaltung nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der rechtlichen Rahmenbedingungen ist. Unternehmen, die diesen Wandel frühzeitig umsetzen, könnten von den Vorteilen der digitalen Transformation profitieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Digitalisierung der Gehaltsabrechnung: Elektronische Übermittlung wird Standard
Digitalisierung der Gehaltsabrechnung: Elektronische Übermittlung wird Standard (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)

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