BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Das Bundesjustizministerium hat ein neues Onlineportal eingeführt, das es Fluggästen erleichtert, ihre Rechte digital geltend zu machen.
Das Bundesjustizministerium hat kürzlich ein innovatives Onlineportal ins Leben gerufen, das speziell für die Bearbeitung von Fluggastklagen entwickelt wurde. Dieses Portal ermöglicht es Passagieren, ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder -ausfällen digital zu prüfen und gegebenenfalls direkt eine Klage zu erstellen. Ein Vorab-Check mit Standardfragen hilft den Nutzern, die Erfolgsaussichten ihrer Forderungen einzuschätzen.
Die digitale Einreichung der Klagen ist derzeit an sieben deutschen Gerichten möglich, die strategisch in der Nähe großer Flughäfen wie Bremen, Düsseldorf und Frankfurt am Main liegen. Voraussetzung für die Nutzung dieses Dienstes ist die Einrichtung eines Bürgerkontos namens ‘Mein Justizpostfach’, das mit einem Online-Ausweis und einer Bund-ID verknüpft ist.
Im Jahr 2024 wurden laut einer Umfrage der ‘Deutschen Richterzeitung’ rund 131.000 Klagen von Fluggästen an den Gerichten der 20 größten Flughäfen in Deutschland eingereicht. Dies stellt einen Anstieg von etwa 6.000 Klagen im Vergleich zum Vorjahr dar. Die meisten dieser Klagen beziehen sich auf Entschädigungsansprüche aufgrund von Flugausfällen oder -verspätungen, wobei auch Reisevertragsstreitigkeiten eine Rolle spielen.
Das Geschäftsmodell von Legal-Tech-Plattformen im Bereich der Fluggastrechte basiert darauf, dass Passagiere ihre Forderungen an die Plattformen abtreten, die im Erfolgsfall eine Provision erhalten. Das neue Portal bietet jedoch die Möglichkeit, diese Ansprüche selbstständig durchzusetzen, ohne die Entschädigungssumme teilen zu müssen. Allerdings müssen Nutzer bereit sein, einen Gerichtskostenvorschuss zu zahlen und im Falle eines Misserfolgs die Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen.
Das Justizministerium sieht in diesem Onlineportal einen Testfall für den digitalen Kontakt zwischen Bürgern und der Justiz. Fluggastrechte wurden als erster Anwendungsfall ausgewählt, da sie häufig vorkommen und sich die Fälle oft ähneln. Das Ministerium plant, die gewonnenen Erfahrungen zu nutzen, um weitere digitale Angebote zu entwickeln, die es Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche einfach und digital durchzusetzen.
Volker Wissing, der geschäftsführende Bundesjustizminister, betont, dass das Ziel darin besteht, einen modernen Rechtsstaat zu schaffen, in dem viele Ansprüche unkompliziert und digital geltend gemacht werden können. Diese Initiative könnte den Weg für weitere digitale Lösungen im Justizbereich ebnen und die Effizienz der Rechtsdurchsetzung erheblich steigern.
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