MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In Deutschland haben Millionen gesetzlich Versicherte Anspruch auf kostenlose Gesundheits-Apps, die von den Krankenkassen erstattet werden. Diese sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) und Präventions-Apps werden jedoch überraschend wenig genutzt.
Die Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) in Deutschland markiert einen bedeutenden Schritt in der digitalen Transformation des Gesundheitswesens. Trotz der Verfügbarkeit und der Möglichkeit, diese Anwendungen kostenlos über die Krankenkassen zu beziehen, bleibt die Nutzung hinter den Erwartungen zurück. Dies wirft Fragen über die Ursachen und die potenziellen Lösungen auf.
DiGAs bieten eine Vielzahl von Funktionen, die es Patienten ermöglichen, Behandlungen und Präventionsmaßnahmen digital zu absolvieren. Diese Anwendungen decken ein breites Spektrum ab, von der Therapie von Erektionsstörungen bis zur Vorbeugung von Diabetes und Adipositas. Vor ihrer Verordnung müssen sie jedoch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen werden, was die Sicherheit und Funktionstauglichkeit gewährleistet.
Ein wesentlicher Faktor, der die Nutzung von DiGAs einschränkt, sind die vergleichsweise geringen Investitionen der Krankenkassen. Laut Branchenberichten investiert die Techniker Krankenkasse (TK) im Durchschnitt weniger als einen Euro pro Versicherten im Jahr in DiGAs. Ähnliche Ausgabenmuster zeigen sich bei anderen großen Kassen wie der DAK und der AOK. Diese Zurückhaltung könnte auf bürokratische Hürden zurückzuführen sein, die die Verordnung von DiGAs verzögern.
Die bürokratischen Hürden sind ein weiteres Hindernis. Es gibt Vorwürfe, dass Krankenkassen die Verordnung von DiGAs durch zusätzliche Prüfungen verzögern. Das Bundesamt für soziale Sicherung hat die Kassen bereits ermahnt, sich nicht in die ärztlichen Verordnungen einzumischen. Diese zusätzlichen Prüfungen könnten den Zugang zu diesen digitalen Gesundheitslösungen unnötig erschweren.
Interessanterweise gewinnen Gesundheits-Apps allgemein an Beliebtheit, auch wenn sie nicht unter die Kategorie der erstattungsfähigen DiGAs fallen. Eine Umfrage zeigt, dass fast ein Drittel der Deutschen niedrigschwellige Gesundheitsanwendungen wie Meditations-Apps oder Schrittzähler nutzt. Diese Anwendungen sind oft einfacher zugänglich und erfordern keine ärztliche Verordnung.
Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) wurde ein neuer Leistungsanspruch auf DiGAs eingeführt. Diese CE-gekennzeichneten Medizinprodukte sollen Versicherte bei der Behandlung von Krankheiten oder der Bewältigung von Beeinträchtigungen unterstützen. Die Anwendungen decken ein breites Spektrum ab, von Diabetologie und Kardiologie bis hin zu Psycho- und Physiotherapie.
In Zukunft sollen Patienten die Möglichkeit haben, therapierelevante Daten aus DiGAs in ihre elektronische Patientenakte einzustellen. Zudem wurde ein Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA) eingeführt, die pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen sollen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die digitale Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern und die Nutzung von Gesundheits-Apps zu fördern.
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