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BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Digital Services Act (DSA) stellt neue Anforderungen an große Online-Plattformen wie Meta und X, die in der Europäischen Union tätig sind. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Umgang mit illegalen Inhalten zu verbessern und die Transparenz auf diesen Plattformen zu erhöhen.



Der Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union stellt eine bedeutende Herausforderung für große Online-Plattformen wie Meta und X dar. Während der DSA nicht festlegt, welche Inhalte illegal sind, fordert er von den Plattformen, Mechanismen zur Bekämpfung illegaler Inhalte zu implementieren. Dies bedeutet, dass Plattformen wie Meta und X sicherstellen müssen, dass sie über Systeme verfügen, um solche Inhalte zu erkennen, zu kennzeichnen und zu entfernen.

In den USA hat Meta kürzlich beschlossen, auf Faktenchecker zu verzichten, eine Entscheidung, die in der EU vorerst nicht umgesetzt wird. In Deutschland arbeiten weiterhin Faktenchecker von Correctiv und der dpa für Meta. Dennoch könnte Meta in Zukunft auch in der EU auf diese Kontrolleure verzichten, sofern alternative Mechanismen zur Einhaltung des DSA implementiert werden.

Elon Musk, der Eigentümer von X, steht bereits in einem gewissen Konflikt mit der EU. Die Europäische Kommission droht X mit Strafen, allerdings weniger wegen Fragen der Meinungsfreiheit, sondern aufgrund mangelnder Transparenzpflichten und der Verwendung von Dark Patterns. Diese Aspekte sind ebenfalls Teil der DSA-Regelungen, die darauf abzielen, die Nutzerfreundlichkeit und Transparenz auf Plattformen zu verbessern.

Der DSA verpflichtet sehr große Plattformen, Risiken zu identifizieren und systematisch zu bekämpfen. Dies umfasst nicht nur illegale Inhalte, sondern auch Desinformation und Risiken für Minderjährige. Plattformen können selbst entscheiden, wie sie diese Herausforderungen angehen, sei es durch den Einsatz von Faktencheckern oder automatisierten Filtersystemen. Wichtig ist, dass sie der EU entsprechende Berichte vorlegen, um ihre Maßnahmen zu belegen.

Die Durchsetzung des DSA wird von der EU-Kommission überwacht, wobei nationale Koordinatoren, wie die Bundesnetzagentur in Deutschland, ebenfalls eine Rolle spielen. Gegen viele große Plattformen laufen bereits Verfahren, die sich jedoch bisher auf Anfragen und den Austausch beschränken. Bevor es zu Strafen kommt, haben die Anbieter die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen.

Zu den Pflichten der Plattformen gehört auch, dass Nutzerinnen und Nutzer faire und transparente Wege für Beschwerden haben. Beispielsweise muss jede Person die Möglichkeit haben, eine Entscheidung anzufechten, wenn ihr Konto gesperrt wurde. Plattformen dürfen nicht willkürlich sperren oder Inhalte löschen, ohne festgelegte Kriterien zu kommunizieren.

Automatisierte Filtersysteme spielen eine wichtige Rolle bei der Moderation von Inhalten. Bei X können Nutzer beispielsweise Community-Notes nutzen, um Beiträge anderer zu kommentieren. Meta plant, eine ähnliche Funktion einzuführen. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass die Plattformen den Anforderungen des DSA gerecht werden, ohne sich ausschließlich auf Faktenchecker zu verlassen.

Der DSA sieht zudem Vorschriften vor, die die Integrität von Wahlen betreffen. Große Plattformen müssen ihre Empfehlungssysteme anpassen und politische Werbung kennzeichnen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, systemische Risiken zu bewerten und ihnen entgegenzuwirken.

Digital Services Act: Herausforderungen für Meta und X in der EU
Digital Services Act: Herausforderungen für Meta und X in der EU (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)
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