MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In der modernen Arbeitswelt sind Dienstreisen für viele Arbeitnehmer ein fester Bestandteil des Berufsalltags. Doch stellt sich oft die Frage, ob die Zeit, die für An- und Abreise aufgewendet wird, zur Arbeitszeit gehört. Diese Frage ist nicht pauschal zu beantworten und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

In der heutigen Arbeitswelt sind Dienstreisen für viele Arbeitnehmer unvermeidlich. Doch die Frage, ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, sorgt oft für Verwirrung. Grundsätzlich ist zwischen einem Dienstgang und einer Dienstreise zu unterscheiden. Ein Dienstgang, der innerhalb des gleichen Stadtviertels stattfindet, wird immer als Arbeitszeit angesehen, da er Teil der regulären Arbeitsleistung ist.

Eine Dienstreise hingegen erfordert das Überwinden eines größeren räumlichen Abstands und wird im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt. Ob die Reisezeit als Arbeitszeit gilt, hängt von den Anweisungen des Arbeitgebers ab. Wenn der Arbeitgeber keine spezifischen Anweisungen gibt, kann der Arbeitnehmer die Reisezeit für private Interessen nutzen, was sie zur Ruhezeit macht.

Interessant wird es, wenn der Arbeitgeber vorschreibt, welches Verkehrsmittel zu nutzen ist. Muss der Arbeitnehmer beispielsweise mit dem Auto fahren, zählt die Zeit für den Fahrer als Arbeitszeit, während Mitfahrer die Zeit zur Erholung nutzen können. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird die Reisezeit nur dann als Arbeitszeit gewertet, wenn der Arbeitnehmer während der Fahrt geschäftliche Aufgaben erledigen soll.

Eine Ausnahme bilden Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Tätigkeit ständig reisen müssen, wie Außendienstmitarbeiter oder Berufskraftfahrer. Für sie ist die Reisezeit in der Regel Arbeitszeit, da sie keine feste Arbeitsstätte haben. Diese Regelungen sind jedoch nicht immer eindeutig und können je nach Unternehmen und Arbeitsvertrag variieren.

Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Ruhezeit ist nicht nur für die Abrechnung der Arbeitszeit wichtig, sondern auch für die Einhaltung von Ruhezeiten und Arbeitsschutzbestimmungen. Arbeitgeber sollten klare Richtlinien für Dienstreisen festlegen, um Missverständnisse zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

Insgesamt zeigt sich, dass die Frage der Arbeitszeit bei Dienstreisen komplex ist und von vielen Faktoren abhängt. Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein und im Zweifelsfall das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um Klarheit zu schaffen.

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Dienstreisen: Wann zählt die Reisezeit als Arbeitszeit?
Dienstreisen: Wann zählt die Reisezeit als Arbeitszeit? (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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