MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Immer mehr Arbeitnehmer entscheiden sich für ein Dienstrad, um umweltfreundlich und gesund zur Arbeit zu gelangen. Doch welche vertraglichen Regelungen sind dabei zu beachten und wie sieht es mit der Haftung bei Schäden aus?

Die Nutzung von Fahrrädern als Dienstfahrzeuge erfreut sich wachsender Beliebtheit, nicht zuletzt aufgrund der gesundheitlichen und ökologischen Vorteile. Arbeitgeber bieten ihren Angestellten zunehmend die Möglichkeit, ein Dienstrad zu nutzen, was sowohl für den Arbeitsweg als auch privat genutzt werden kann. Dabei gibt es zwei Hauptvarianten, wie ein Dienstrad zur Verfügung gestellt werden kann.

In der ersten Variante erfolgt die Überlassung des Fahrrads durch eine Gehaltsumwandlung. Hierbei wird das Dienstrad als geldwerter Vorteil betrachtet, der steuerpflichtig ist. Seit 2020 gibt es jedoch einen Steuerrabatt, der es ermöglicht, nur ein Viertel des Bruttolistenpreises zu versteuern. Dies gilt auch für E-Bikes, solange sie als Fahrräder klassifiziert sind.

Die zweite Variante sieht vor, dass das Dienstrad zusätzlich zum regulären Arbeitslohn bereitgestellt wird. In diesem Fall bleibt die Nutzung bis Ende 2030 steuerfrei, vorausgesetzt, der Arbeitgeber beteiligt sich an den laufenden Kosten, wie etwa für Reparaturen oder Versicherungen.

Ein wichtiger Aspekt bei der Nutzung von Diensträdern ist die Haftungsfrage. Bei dienstlicher Nutzung haften Arbeitnehmer nur eingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit entfällt die Haftung, bei mittlerer Fahrlässigkeit ist eine anteilige Haftung vorgesehen und bei grober Fahrlässigkeit haften sie in der Regel vollständig. Bei privater Nutzung kann bereits bei leichter Fahrlässigkeit eine Haftung bestehen.

Arbeitnehmer sind generell für die Pflege und Wartung des Dienstrads verantwortlich. Sollten Reparaturen notwendig werden, müssen diese dem Arbeitgeber gemeldet und vor der Durchführung genehmigt werden. Dies stellt sicher, dass die Kostenübernahme geklärt ist und keine unvorhergesehenen Ausgaben entstehen.

Die steigende Popularität von Diensträdern spiegelt den Trend wider, umweltfreundliche und gesunde Alternativen im Arbeitsalltag zu integrieren. Unternehmen, die ihren Mitarbeitern solche Optionen bieten, profitieren von einem positiven Image und tragen zur Mitarbeiterzufriedenheit bei.

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Diensträder: Steuerliche Vorteile und Haftungsfragen
Diensträder: Steuerliche Vorteile und Haftungsfragen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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