MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern hat für Deutschland nun finanzielle Konsequenzen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Bundesrepublik eine Strafe von 34 Millionen Euro zahlen muss. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung eines hohen Schutzniveaus für Whistleblower, die Verstöße gegen das EU-Recht melden.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht hat sich aufgrund politischer Differenzen erheblich verzögert. Ursprünglich sollten die Mitgliedstaaten bis Ende 2021 die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Doch in Deutschland kam es zu einer Blockade durch die CDU, die sich gegen eine Ausweitung des Schutzes auf Verstöße gegen deutsches Recht aussprach. Die SPD hingegen wollte den Schutz auch auf nationale Rechtsverstöße ausdehnen.

Im Dezember 2022 beschloss der Bundestag schließlich mit der Mehrheit der Ampel-Koalition ein Gesetz für einen verbesserten Schutz von Hinweisgebern. Doch der Bundesrat ließ diese Initiative im Februar 2023 auf Betreiben der CDU und CSU scheitern. Die Kritikpunkte der Union bezogen sich unter anderem auf die Verpflichtung, auch anonyme Hinweise zu bearbeiten, was ihrer Meinung nach zu weit ging.

Erst im Mai 2023 konnte ein Kompromiss mit der CDU/CSU-Fraktion erzielt werden, der im Bundestag verabschiedet wurde. Diese abgespeckte Version des Gesetzes trat am 2. Juli 2023 in Kraft. Sie verzichtet auf die Verpflichtung, anonyme Hinweise zu ermöglichen, sieht jedoch weiterhin vor, dass solche Hinweise bearbeitet werden. Das Bußgeld für die Behinderung von Hinweisen oder Repressalien wurde auf maximal 50.000 Euro festgelegt.

Der EuGH hat neben Deutschland auch andere EU-Staaten wie Ungarn, Tschechien, Estland und Luxemburg wegen verspäteter oder nicht erfolgter Umsetzung der Richtlinie sanktioniert. Die Strafen fallen dort jedoch moderater aus. In Tschechien und Ungarn übersteigen sie mit 2,3 beziehungsweise 1,75 Millionen Euro die Millionengrenze. Estland droht ein tägliches Zwangsgeld, falls die Vorgaben weiterhin nicht umgesetzt werden.

Das Whistleblower-Netzwerk kritisierte im September 2023, dass das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz noch in mehreren Punkten gegen die EU-Richtlinie verstoße. Es bemängelte unter anderem das Verbot der Offenlegung unrichtiger Informationen und die eingeschränkte Wahlfreiheit zwischen interner und externer Meldung. Zudem fehle ein Anspruch auf Ersatz immaterieller Schäden für Hinweisgeber.

Aktuell appelliert das Netzwerk an die EU, mit den Strafgeldern einen Unterstützungs- und Kompensationsfonds für geschädigte Whistleblower einzurichten. Denn Hinweisgeber nehmen fast immer Schäden in Kauf, sei es beruflich, privat, gesundheitlich oder finanziell. Juristische Personen wie Firmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern müssen gemäß der EU-Vorschriften ein internes Hinweisgebersystem bereitstellen.

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Deutschland muss 34 Millionen Euro Strafe wegen verspätetem Whistleblower-Schutz zahlen
Deutschland muss 34 Millionen Euro Strafe wegen verspätetem Whistleblower-Schutz zahlen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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