MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Inmitten der Diskussionen über die Anpassung der EU-Schuldenregeln hat Deutschland eine klare Position bezogen. Die Bundesregierung lehnt Sonderregelungen für Länder wie Italien und Spanien ab, die ihre Verteidigungsausgaben erhöhen möchten, ohne die strengen Haushaltsvorgaben zu verletzen. Bundeskanzler Olaf Scholz und Finanzminister Jörg Kukies betonen die Notwendigkeit, die 2-Prozent-Marke des BIP für Verteidigungsausgaben zu erreichen, wie es das NATO-Ziel vorgibt.
Die Debatte um die Anpassung der EU-Schuldenregeln hat in den letzten Monaten an Intensität gewonnen, insbesondere im Hinblick auf die Verteidigungsausgaben der Mitgliedsstaaten. Deutschland hat sich klar gegen Sonderregelungen ausgesprochen, die es Ländern wie Italien und Spanien ermöglichen würden, ihre Verteidigungsausgaben zu erhöhen, ohne die bestehenden Haushaltsvorgaben zu verletzen. Diese Position steht im Einklang mit dem NATO-Ziel, das von den Mitgliedsstaaten verlangt, mindestens zwei Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat den Wunsch geäußert, die EU-Schuldenregeln gezielt zu ändern, um eine präzisere und transparentere Investition in Verteidigungsgüter zu ermöglichen. Diese Forderung wird jedoch von der EU-Kommission kritisch betrachtet, da eine solche Änderung mögliche Befugnisverluste für die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bedeuten könnte.
Finanzminister Jörg Kukies hat bei einem Treffen der Euro-Gruppe betont, dass nur jene Staaten von den Ausnahmeregelungen profitieren sollten, die bereits mindestens zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung für Verteidigung ausgeben. Diese Forderung richtet sich insbesondere an Länder wie Italien, Spanien, Belgien und Luxemburg, die derzeit mit Quoten unter 1,5 Prozent deutlich hinter dem NATO-Ziel zurückbleiben.
Die EU-Kommission hat den Bedarf an zusätzlichen Verteidigungsinvestitionen in den kommenden zehn Jahren auf rund 500 Milliarden Euro geschätzt. Projekte wie ein europäisches Luftverteidigungssystem und die Verstärkung der östlichen Landgrenze der Union stehen dabei im Fokus. Diese Investitionen sind als Reaktion auf außergewöhnliche Umstände, wie den russischen Angriff auf die Ukraine, notwendig geworden.
Ursula von der Leyen setzt zur Förderung der Verteidigungsausgaben auf die sogenannte nationale Variante der Ausweichklausel in den Schuldenregeln. Diese erlaubt es den Mitgliedsstaaten, in außergewöhnlichen Situationen von den strengen Haushaltsvorgaben abzuweichen. Eine weitere Option wäre die allgemeine Klausel, die jedoch das Vorliegen eines starken Konjunkturabschwungs voraussetzt und zuletzt während der Corona-Pandemie aktiviert wurde.
Deutschland und andere EU-Mitglieder sind der Meinung, dass Anpassungen bei den europäischen Schuldenregeln nur speziell für neue Verpflichtungen gelten sollten. Finanzielle Stabilität und Schuldentragfähigkeit der Staaten bleiben essenziell, um die wirtschaftliche Gesundheit der Union zu gewährleisten.
Die Diskussion um die EU-Schuldenregeln und die Verteidigungsausgaben wird in den kommenden Monaten sicherlich weiter an Bedeutung gewinnen, da die Mitgliedsstaaten versuchen, ihre Sicherheitsinteressen mit den wirtschaftlichen Realitäten in Einklang zu bringen. Die Position Deutschlands könnte dabei eine entscheidende Rolle spielen, um einen Konsens innerhalb der EU zu erreichen.
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