BERLIN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat ein Berliner Gericht entschieden, dass die Plattform X, ehemals bekannt als Twitter, Daten an Forscher herausgeben muss, um die Integrität demokratischer Prozesse zu untersuchen.
Ein Berliner Gericht hat kürzlich entschieden, dass die Social-Media-Plattform X, die sich im Besitz von Elon Musk befindet, verpflichtet ist, Daten an Forscher zu übermitteln. Diese Entscheidung fiel im Kontext der bevorstehenden Bundestagswahlen in Deutschland, die in diesem Monat stattfinden. Die Forscher, darunter die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Democracy Reporting International (DRI), hatten geklagt, um Zugang zu Daten zu erhalten, die für die Untersuchung von Wahlbeeinflussung und anderen systemischen Risiken notwendig sind.
Unter dem Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union sind große Plattformen wie X verpflichtet, den Zugang zu Daten zu erleichtern, die für das öffentliche Interesse von Bedeutung sind. Trotz dieser Verpflichtung hat X den Zugang zu solchen Daten blockiert, was die GFF und DRI dazu veranlasste, rechtliche Schritte einzuleiten. Das Gerichtsurteil zwingt X nun, den Forschern unverzüglich Zugang zu den geforderten Daten zu gewähren.
Die Entscheidung des Gerichts kommt zu einem kritischen Zeitpunkt, da Elon Musk seine Unterstützung für die rechtspopulistische Partei AfD öffentlich gemacht hat. Diese Unterstützung äußerte sich unter anderem in einem Tweet, in dem Musk erklärte, dass nur die AfD Deutschland retten könne, sowie in einem Livestream-Gespräch mit der AfD-Co-Vorsitzenden Alice Weidel.
Die GFF argumentiert, dass der Zugang zu diesen Daten entscheidend ist, um die Rolle von Social-Media-Plattformen bei der Beeinflussung politischer Kampagnen zu verstehen und Transparenz über mögliche Manipulationen zu schaffen. Andere Plattformen hätten bereits Zugang gewährt, während X sich weigere, so Michael Meyer-Resende, Geschäftsführer von DRI.
Die Europäische Kommission untersucht bereits mögliche Verstöße von X gegen den DSA, was zu erheblichen Geldstrafen oder sogar einem Verbot der Plattform in der EU führen könnte. Diese rechtlichen Schritte könnten X einem größeren Risiko aussetzen, da sie die Verpflichtung zur Datenfreigabe unter dem DSA betonen.
Ein weiteres Ziel der Klage war es, zu klären, ob solche Fälle vor deutschen Gerichten verhandelt werden können oder ob sie in Irland, dem Sitz von X in Europa, verhandelt werden müssen. Ein ähnlicher Fall in den Niederlanden führte bereits zu einem Erfolg für die Kläger, was zeigt, dass die Durchsetzung des DSA auf nationaler Ebene möglich ist.
Parallel dazu haben Pariser Staatsanwälte eine Untersuchung gegen X wegen angeblicher algorithmischer Verzerrungen eingeleitet, was die rechtlichen Herausforderungen für die Plattform weiter verschärft. Diese Entwicklungen zeigen, dass die regulatorischen Anforderungen an Social-Media-Plattformen in Europa zunehmend strenger werden.
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