MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Deutsche Umwelthilfe hat rechtliche Schritte gegen die Zulassung eines umstrittenen Pflanzenschutzmittels eingeleitet, das erhebliche Auswirkungen auf das Klima haben könnte.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in Zusammenarbeit mit dem Umweltinstitut München und der Organisation Protect the Planet eine Klage gegen die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Sulfurylfluorid eingereicht. Dieses Mittel wird im Holzexport verwendet, um Schädlinge wie den Borkenkäfer zu bekämpfen. Die Klage richtet sich gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das bei der Zulassung die klimaschädlichen Eigenschaften des Mittels nicht ausreichend berücksichtigt haben soll.
Sulfurylfluorid ist bekannt für sein hohes Treibhausgaspotenzial. Laut dem Umweltbundesamt entspricht eine Tonne des freigesetzten Gases über einen Zeitraum von 100 Jahren der klimaschädlichen Wirkung von 4.090 Tonnen Kohlendioxid. Im Jahr 2022 erreichten die Emissionen in Deutschland die Größenordnung von drei Millionen Tonnen Kohlendioxid, was den jährlichen Emissionen einer Stadt wie Wiesbaden entspricht.
Der US-amerikanische Hersteller Douglas Products hat angekündigt, die Emissionen von Sulfurylfluorid bis 2035 um die Hälfte zu reduzieren. Doch Klimareferent Hauke Doerk vom Umweltinstitut München hält die Klage für notwendig, da die Ankündigung des Herstellers ohne konkrete Maßnahmen zur Emissionsreduzierung geblieben sei.
Die rechtlichen Schritte der DUH unterstreichen die wachsende Besorgnis über die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf das Klima. In der Vergangenheit wurden ähnliche Mittel aufgrund ihrer Umweltauswirkungen bereits verboten oder stark reguliert. Die aktuelle Klage könnte einen Präzedenzfall schaffen und den Druck auf Behörden und Hersteller erhöhen, umweltfreundlichere Alternativen zu entwickeln.
Die Diskussion um Sulfurylfluorid wirft auch Fragen zur Verantwortung von Regulierungsbehörden auf. Kritiker argumentieren, dass bei der Zulassung von Chemikalien nicht nur die unmittelbare Wirksamkeit, sondern auch die langfristigen Umweltauswirkungen berücksichtigt werden sollten. Dies könnte zu einer umfassenderen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln führen, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Aspekte einbezieht.
Während das Verwaltungsgericht Braunschweig den Eingang der Klage bestätigt hat, bleibt unklar, wann eine Verhandlung oder Entscheidung in dieser Sache ansteht. Die DUH und ihre Partner hoffen, dass die Klage zu einer Neubewertung der Zulassungspraxis führt und letztlich zu einem Verbot von Sulfurylfluorid in Deutschland beiträgt.
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