ZWETTL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In Österreich stehen viele Wetter-Webcams vor einer ungewissen Zukunft. Eine Entscheidung der Datenschutzbehörde könnte weitreichende Konsequenzen für die Betreiber solcher Kameras haben.
In der niederösterreichischen Kleinstadt Zwettl sorgt eine Entscheidung der österreichischen Datenschutzbehörde für Aufsehen. Eine dort betriebene Wetter-Webcam, die seit 2017 das Stadtpanorama zeigt, muss möglicherweise abgeschaltet werden. Der Grund: Ein Anwohner hat sich darüber beschwert, dass sein neu errichtetes Wohnhaus im Bild zu sehen ist.
Die Datenschutzbehörde hat dem Betreiber der Webcam, der TZ-COM Thomas Zimmermann Computer GmbH, auferlegt, die Kamera so auszurichten, dass das Haus des Beschwerdeführers nicht mehr erfasst wird. Dies stellt den Betreiber vor ein Dilemma, da bei jeder möglichen Ausrichtung der Kamera immer ein anderes Wohnhaus im Bild wäre, es sei denn, die Kamera würde ausschließlich den Himmel zeigen.
Die Webcam, die keine Livestream- oder Zoom-Funktion bietet und deren Auflösung keine Identifizierung von Personen oder Kennzeichen erlaubt, dient der Förderung des Tourismus in Zwettl. Die Bilder werden minütlich aktualisiert und zeigen neben dem Stadtpanorama auch die aktuelle Wetterlage und die Straßensituation. Trotz der geringen Auflösung und der Tatsache, dass keine Aufnahmen gespeichert werden, sieht die Datenschutzbehörde das Recht auf Geheimhaltung verletzt.
Thomas Zimmermann, der Geschäftsführer der betreibenden Firma, äußerte Unverständnis über den Bescheid der Behörde. Er befürchtet, dass diese Entscheidung viele ähnliche Webcams in Österreich betreffen könnte, da in vielen Fällen Gebäude oder Parkplätze im Bild zu sehen sind. Zimmermann plant, den Bescheid gerichtlich überprüfen zu lassen, um Klarheit über die rechtliche Lage zu schaffen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz bilden die Grundlage für die Entscheidung der Behörde. Diese Gesetze schützen personenbezogene Daten, sofern ein schutzwürdiges Interesse besteht. Die Behörde argumentiert, dass die Erfassung des Wohnhauses des Beschwerdeführers gegen dieses Recht verstößt.
In der Vergangenheit hat sich die österreichische Datenschutzkommission bereits mit ähnlichen Fällen befasst. Im Jahr 2013 empfahl sie, eine Webcam so einzustellen, dass ein bestimmtes Gebäude nicht erfasst wird, sofern dies möglich ist. Die aktuelle Entscheidung könnte jedoch weitreichendere Auswirkungen haben, da sie die generelle Zulässigkeit von Wetter-Webcams in Frage stellt.
Die Diskussion um den Datenschutz und die Nutzung von Webcams zeigt die Herausforderungen, die mit der Digitalisierung und der Wahrung der Privatsphäre einhergehen. Während Webcams wertvolle Informationen für Touristen und Einheimische bieten können, müssen sie gleichzeitig die Rechte der Anwohner respektieren. Die kommende gerichtliche Überprüfung könnte wegweisend für den zukünftigen Einsatz solcher Technologien in Österreich sein.
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