MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Cyberangriffe auf mittelständische Unternehmen sind keine Seltenheit mehr. Besonders betroffen sind Firmen, die ihre IT-Sicherheit nicht ausreichend priorisieren. Ein aktueller Fall zeigt, wie schwierig es sein kann, nach einem Angriff Schadensersatz vom IT-Dienstleister zu erhalten.
Cyberangriffe stellen eine zunehmende Bedrohung für mittelständische Unternehmen dar, die oft nicht ausreichend auf solche Vorfälle vorbereitet sind. Ein aktueller Fall aus Bayern verdeutlicht die Herausforderungen, denen sich Unternehmen gegenübersehen, wenn sie nach einem Angriff Schadensersatz von ihrem IT-Dienstleister fordern. Die Huber Metallguss GmbH, ein mittelständisches Familienunternehmen, wurde Opfer eines Ransomware-Angriffs, der die gesamte IT-Infrastruktur lahmlegte.
Der Angriff ereignete sich an einem Montagmorgen, als die Mitarbeiter feststellten, dass sie keinen Zugriff mehr auf ihre CAD-Dateien hatten. Schnell stellte sich heraus, dass der Ryuk-Trojaner die Daten verschlüsselt hatte. Der IT-Dienstleister, der kurz zuvor per Fernwartung auf den Systemen gearbeitet hatte, wurde umgehend informiert. Doch die Untersuchungen vor Ort ergaben ein niederschmetterndes Bild: Alle Datenverzeichnisse und Backups waren verschlüsselt.
Die Vermutung, dass der IT-Dienstleister eine Mitschuld tragen könnte, erhärtete sich, als bekannt wurde, dass zeitgleich mehrere Unternehmen in der Region betroffen waren. Der Dienstleister selbst hielt Informationen zurück, was den Verdacht weiter verstärkte. Erst nach juristischer Unterstützung konnte ein Bericht der Kriminalpolizei eingesehen werden, der den Verdacht bestätigte.
Der Weg zur Entschädigung war lang und mühsam. Zunächst versuchte die Huber Metallguss GmbH, sich direkt mit dem IT-Dienstleister zu einigen. Doch dessen Haftpflichtversicherung lehnte die Schadenssumme ab. Ein eigener IT-Forensiker wurde beauftragt, der schließlich Beweise lieferte, die zu einem außergerichtlichen Vergleich führten. Drei Jahre nach dem Angriff erhielt das Unternehmen ein Viertel der geforderten Schadenssumme.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, IT-Dienstleister in die Pflicht zu nehmen und im Schadensfall hartnäckig zu bleiben. Viele Unternehmen scheuen den Aufwand und die Kosten einer juristischen Auseinandersetzung, doch der Fall der Huber Metallguss GmbH ermutigt, den Kampf um Entschädigung nicht aufzugeben. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei hilfreich sein, auch wenn sie nicht immer alle Kosten abdeckt.
Die zunehmende Bedrohung durch Cyberangriffe erfordert von Unternehmen, ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen zu überdenken und zu verstärken. Mittelständler sollten sich nicht in falscher Sicherheit wiegen und ihre IT-Infrastruktur regelmäßig überprüfen lassen. Der Fall der Huber Metallguss GmbH ist ein eindringliches Beispiel dafür, dass auch kleinere Unternehmen attraktive Ziele für Cyberkriminelle sind und entsprechende Vorkehrungen treffen müssen.
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