MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die das Bundeskartellamt in seiner strengen Überwachung von Apple bestärkt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für den IT-Giganten und den Wettbewerb auf dem deutschen Markt haben.
Der Bundesgerichtshof hat das Bundeskartellamt in seiner Entscheidung bestärkt, Apple einer besonders strengen Aufsicht zu unterziehen. Diese Entscheidung könnte den Weg für weitreichende Maßnahmen gegen den Technologieriesen ebnen, um den Wettbewerb auf dem Markt zu fördern. Bereits seit 2021 hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, gegen besonders mächtige IT-Konzerne vorzugehen, wenn diese eine überragende Marktstellung innehaben.
Das zweistufige Verfahren des Kartellamts sieht zunächst die Feststellung einer marktbeherrschenden Position vor. In einem zweiten Schritt können dann Maßnahmen ergriffen werden, um den Wettbewerb zu fördern. Im Fall von Apple wurde bereits 2023 festgestellt, dass das Unternehmen eine solche Machtposition innehat. Diese Einschätzung wurde nun vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Apple hat gegen diese Feststellung Beschwerde eingelegt, die jedoch vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen wurde. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass Apple auf mehreren Märkten aktiv ist und durch seine Produkte und Dienstleistungen eine überragende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Besonders der App Store, der auf iPhones vorinstalliert ist und keine Konkurrenz zulässt, wurde als kritischer Punkt hervorgehoben.
Der App Store generiert erhebliche Umsätze für Apple, was die marktbeherrschende Stellung des Unternehmens weiter untermauert. Im Jahr 2021 erzielte Apple mit dem App Store einen Nettoerlös von über 15 Milliarden Euro. Diese wirtschaftliche Machtposition könnte den Wettbewerb erheblich beeinflussen, so die Einschätzung des Gerichts.
Das Bundeskartellamt sieht sich durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in seiner Strategie bestätigt, große IT-Konzerne genauer zu überwachen. Bereits seit einiger Zeit prüft das Amt spezielle Datenvorgaben von Apple für Drittanbieter-Apps. Diese Untersuchung könnte nun intensiviert werden, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb nicht durch Apples Praktiken behindert wird.
Apple hingegen kritisiert die Entscheidung und betont, dass das Unternehmen in jedem Markt, in dem es tätig ist, Innovationen, Arbeitsplätze und Wettbewerb fördert. Die Einschätzung des Kartellamts und des Gerichts vernachlässige den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle.
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof bereits zum zweiten Mal eine Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt. Zuvor war im April 2024 eine ähnliche Entscheidung gegen Amazon getroffen worden. Weitere Verfahren gegen andere IT-Giganten wie Google, Microsoft und Facebook sind bereits in Vorbereitung.
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