LEIPZIG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Abschiebungen von alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Migranten nach Griechenland zulässig sind. Diese Entscheidung fiel trotz der anhaltenden Kritik an den Bedingungen im griechischen Aufnahmesystem.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat kürzlich eine bedeutende Entscheidung getroffen, die die Abschiebung von alleinstehenden, gesunden und arbeitsfähigen Migranten nach Griechenland betrifft. Diese Entscheidung kommt trotz der bekannten Mängel im griechischen Aufnahmesystem, die von verschiedenen Flüchtlingsorganisationen kritisiert werden. Das Gericht argumentierte, dass dieser Personenkreis in Griechenland keine extreme Not zu befürchten habe.
Die Entscheidung betrifft unter anderem die Klagen eines staatenlosen Mannes aus dem nördlichen Gazastreifen und eines Somaliers. Beide hatten ihre Heimatländer 2017 und 2018 verlassen und waren über die Türkei nach Griechenland eingereist, wo ihnen internationaler Flüchtlingsschutz gewährt wurde. Später reisten sie nach Deutschland weiter und stellten dort erneut Asylanträge, die jedoch abgelehnt wurden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Anträge als unzulässig abgelehnt und die Abschiebung nach Griechenland angeordnet. In den Vorinstanzen hatten die Kläger keinen Erfolg. Der hessische Verwaltungsgerichtshof war der Ansicht, dass ihnen in Griechenland keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohe.
Interessanterweise haben andere Gerichte die Lage in Griechenland kritischer eingeschätzt, was dazu führte, dass aus Deutschland seit Jahren nicht in großem Umfang nach Griechenland abgeschoben wurde. Flüchtlingsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren, dass Migranten in Griechenland vor einer elenden Situation stünden und bürokratische Prozesse den Zugang zu Grundrechten versperrten.
Der Vorsitzende Richter Robert Keller betonte, dass der Maßstab für die Beurteilung der Lebensbedingungen in Griechenland sei, ob den Migranten „Brot, Bett und Seife“ zur Verfügung stünden. Diese Einschätzung wurde von den Bundesrichtern bestätigt, obwohl sie zugaben, dass dies ein harter Maßstab sei.
Pro Asyl hat die Entscheidung des Gerichts als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Andreas Meyerhöfer, ein Referent der Organisation, äußerte Bedenken, dass die Abschiebung von mehr Menschen nach Griechenland die dortige Lage weiter verschärfen könnte. Die Organisation befürchtet, dass die Betroffenen zwangsläufig in der Verelendung landen könnten.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Asylpolitik haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Griechenland entwickelt und ob die Kritik der Flüchtlingsorganisationen zu einer Neubewertung der Lage führen wird.
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