ERFURT / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Im März wird eine bedeutende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts erwartet, die sich mit der Vergütung von freigestellten Betriebsräten im Volkswagenkonzern befasst.
Die Diskussion um die Vergütung von freigestellten Betriebsräten im Volkswagenkonzern hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Vergütungen dieser Arbeitnehmervertreter angemessen sind. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird im März erwartet, wie die Gerichtspräsidentin Inken Gallner in ihrem Jahresbericht in Erfurt ankündigte. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Praxis in vielen Unternehmen haben.
Der Fall, der nun vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht verhandelt wird, betrifft ein seit 2002 freigestelltes Betriebsratsmitglied bei Volkswagen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Jahr 2023, die Vorstände oder Personalleiter von Unternehmen des Untreueverdachts aussetzt, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren, hat Volkswagen die Vergütungen überprüft und in einigen Fällen gekürzt.
Im konkreten Fall wurde die Vergütung des klagenden Betriebsratsmitglieds, das ursprünglich als Kfz-Mechaniker und Industriemeister ausgebildet wurde, gekürzt. Zudem fordert Volkswagen eine Rückzahlung von knapp 2.600 Euro, die nach Ansicht des Unternehmens zu viel gezahlt wurden. Der Kläger wehrt sich gegen diese Forderung und zieht vor Gericht.
Das Betriebsverfassungsgesetz sieht vor, dass Betriebsräte so vergütet werden sollen wie vergleichbare Arbeitnehmer in ihrem Beruf. Diese Regelung führt häufig zu Konflikten, da die Definition von “vergleichbar” oft unterschiedlich interpretiert wird. Allein bei Volkswagen liegen etwa 20 Klagen von Betriebsräten vor, die sich gegen die Kürzungen wehren.
Im vergangenen Jahr gingen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt insgesamt 1.315 Fälle ein, was einem Rückgang von rund fünf Prozent im Vergleich zu 2023 entspricht. Ein Großteil der Verfahren befasste sich mit der Rechtmäßigkeit von Kündigungen und der Bezahlung von Arbeitnehmern. Trotz der aktuellen Konjunkturflaute und vieler Entlassungen gibt es bisher keine Flut an Kündigungsschutzklagen.
Die VW-Aktie reagierte auf die Entwicklungen mit einem leichten Verlust im XETRA-Handel. Spekulative Anleger können mit Hebelprodukten überproportional an den Kursbewegungen partizipieren. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts könnte nicht nur für Volkswagen, sondern auch für viele andere Unternehmen wegweisend sein.
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