LEIPZIG / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Das geplante LNG-Terminal in Stade, Niedersachsen, steht im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung. Der BUND Niedersachsen hat Klage gegen die Genehmigung des Terminals eingereicht, die am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt wird. Die Umweltorganisation argumentiert, dass das Projekt gegen nationale und internationale Klimaziele verstößt und erhebliche Sicherheitsrisiken birgt.
Die Diskussion um das geplante LNG-Terminal in Stade hat eine neue Dimension erreicht, da der BUND Niedersachsen rechtliche Schritte gegen die Genehmigung des Projekts unternimmt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nun gefordert, die Argumente der Umweltorganisation zu prüfen, die das Terminal als Bedrohung für die Klimaziele und die Sicherheit der Region sieht.
Der BUND kritisiert, dass das Terminal mit fossilem Erdgas betrieben werden soll, was den Klimazielen Niedersachsens widerspricht, die eine Treibhausgasneutralität bis 2040 anstreben. Zudem seien die Sicherheitsabstände zu schutzbedürftigen Gebieten unzureichend, was im Falle von Störfällen, insbesondere in der Nähe großer Chemiebetriebe, zu erheblichen Risiken führen könnte.
Ein weiterer Kritikpunkt des BUND ist die fehlende Berücksichtigung von Risiken durch Sturmfluten und steigende Tide-Flutwasserstände. Die Organisation bemängelt, dass in den Planungsunterlagen der gesetzlich geforderte Nachweis fehlt, wie das Terminal auf klimaneutrale Gase umgerüstet werden kann. Diese Aspekte machen das Projekt aus Sicht der Umweltschützer besonders problematisch.
Die Bundesregierung hatte im Zuge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen, mehrere LNG-Terminals zu errichten, um die Gasversorgung Deutschlands sicherzustellen. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Versorgungslücke zu schließen, die durch das Ausbleiben russischer Gaslieferungen entstanden ist. Dennoch bleibt die Bedeutung von LNG in der deutschen Energieversorgung umstritten, da es nur einen geringen Anteil zur Deckung des Gesamtbedarfs beiträgt.
In Stade sind sowohl ein schwimmendes Terminalschiff als auch ein festes, landseitiges Terminal geplant. Während das schwimmende Terminal aufgrund eines Vertragsstreits noch nicht in Betrieb genommen werden konnte, soll das größere, landseitige Terminal das schwimmende ersetzen und bis Ende 2043 mit fossilem Erdgas betrieben werden. Diese langfristige Planung steht im Widerspruch zu den Klimazielen und wird von Umweltorganisationen scharf kritisiert.
Neben Stade sind weitere LNG-Terminals in Wilhelmshaven, Brunsbüttel und Lubmin geplant oder bereits in Betrieb. Diese Projekte sind Teil der Strategie der Bundesregierung, die Energieversorgung Deutschlands zu diversifizieren und unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu machen. Dennoch bleibt die Frage offen, wie diese Infrastruktur langfristig in eine klimaneutrale Energieversorgung integriert werden kann.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur über die Zukunft des LNG-Terminals in Stade, sondern auch über die generelle Ausrichtung der deutschen Energiepolitik entscheiden könnte. Die Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe für die Klage des BUND unterstreicht die Bedeutung des Verfahrens für die Umweltbewegung in Deutschland.
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