KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das den Datenschutz beim Verkauf von apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten über Online-Plattformen erheblich stärkt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, dass beim Verkauf von apothekenpflichtigen, jedoch nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten über Plattformen wie den Amazon Marketplace eine ausdrückliche Zustimmung der Kunden zur Datenverarbeitung erforderlich ist. Diese Entscheidung basiert auf der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die sensible Gesundheitsdaten, darunter Name und Lieferadresse, besonders schützt. Damit wird der Schutz der Verbraucherrechte im digitalen Handel gestärkt.

Richter Thomas Koch betonte, dass auch bei rezeptfreien Medikamenten, die über Apotheken erworben werden, die strengen Vorgaben des Gesundheitsdatenschutzes gelten. Diese Entscheidung folgt einer Linie des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und stützt sich auf die Notwendigkeit, die Privatsphäre der Verbraucher zu wahren. Kunden sollen bewusst entscheiden können, ob und in welchem Maße sie ihre persönlichen Daten preisgeben möchten.

Die Entscheidung des BGH ist besonders relevant angesichts des wachsenden Versandhandels mit rezeptfreien Arzneimitteln, der seit der Corona-Pandemie einen erheblichen Zuwachs erfahren hat. Seit 2020 macht dieser Bereich einen Marktanteil von über 20 Prozent aus, wobei homöopathische Präparate besonders stark nachgefragt werden. Im Jahr 2023 erreichte ihr Anteil sogar ein Drittel des Marktes.

Franziska Scharpf von der Bundesapothekerkammer lobte das Urteil und wies darauf hin, dass Vertrauen in eine gute Arzneimittelversorgung unerlässlich sei. Dies schließt sowohl persönlichen Service als auch den Schutz der Daten der Verbraucher ein. Die Entscheidung des BGH könnte als Präzedenzfall für zukünftige Datenschutzfragen im Online-Handel dienen.

Die Argumente der Kläger, die meinten, dass Verbraucher bei der Nutzung von Plattformen wie Amazon über die Offenlegung von Daten informiert sind, wurden vom BGH zurückgewiesen. Der Gerichtshof hielt am Schutz des Persönlichkeitsrechts fest und betonte die Notwendigkeit einer klaren und informierten Einwilligung der Verbraucher.

Insgesamt zeigt das Urteil des BGH, dass der Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter von entscheidender Bedeutung ist. Es unterstreicht die Wichtigkeit, dass Unternehmen die Datenschutzrichtlinien strikt einhalten, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und zu erhalten. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Online-Handel haben und als Modell für andere Branchen dienen.

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BGH-Urteil stärkt Datenschutz bei Online-Arzneimittelvertrieb
BGH-Urteil stärkt Datenschutz bei Online-Arzneimittelvertrieb (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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