KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Apple aufgrund seiner marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb in Deutschland unter verstärkte Kontrolle des Bundeskartellamts gestellt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil bestätigt, dass der US-Technologieriese Apple eine marktübergreifende Bedeutung besitzt, die eine verstärkte Kontrolle durch das Bundeskartellamt rechtfertigt. Diese Entscheidung öffnet die Tür für Maßnahmen, die Apples Verhaltensweisen einschränken könnten, die den Wettbewerb beeinträchtigen. Besonders im Fokus stehen dabei die App-Stores von Apple, die dem Unternehmen tiefgreifende Einblicke in wettbewerbsrelevante Daten ermöglichen.

Apple hatte gegen die Einschätzung des Bundeskartellamts Beschwerde eingelegt, doch der BGH wies diese zurück. Auch der Antrag, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vor einem deutschen Urteil anzurufen, wurde abgelehnt. Der Vorsitzende Richter des Kartellsenats, Wolfgang Kirchhoff, betonte, dass das Unionsrecht dem Urteil nicht entgegenstehe.

Das deutsche Gesetz sieht vor, dass mehrere Kriterien geprüft werden müssen, um einem Digitalkonzern eine marktübergreifende Bedeutung zuzuschreiben. Dazu gehören unter anderem die marktbeherrschende Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft und der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Auch der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter ist von Belang.

Kirchhoff unterstrich, dass es nicht einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbs bedarf, um eine marktbeherrschende Stellung zu bejahen. Vielmehr genüge das Gefährdungspotenzial. Die Verfügung gilt für fünf Jahre und betrifft neben Apple auch andere große Technologiekonzerne wie Alphabet, Meta und Amazon.

Das Bundeskartellamt hat bereits begonnen, Apples Trackingregelungen zu prüfen, und arbeitet mit Hochdruck an weiteren Fällen gegen große Internetkonzerne. Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, dass die Entscheidung des BGH die verschärfte Missbrauchsaufsicht über Apple höchstrichterlich bestätige.

Diese Entwicklungen könnten weitreichende Auswirkungen auf den digitalen Markt in Deutschland haben. Experten erwarten, dass die verstärkte Kontrolle durch das Bundeskartellamt den Wettbewerb fördern und Innovationen begünstigen könnte. Gleichzeitig wird die Rolle von Datenschutz und Datensicherheit in den Fokus rücken, da Unternehmen wie Apple Zugang zu sensiblen Nutzerdaten haben.

Insgesamt zeigt das Urteil des BGH, dass die deutschen Behörden bereit sind, gegen die Marktmacht großer Technologiekonzerne vorzugehen, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Dies könnte auch als Signal an andere europäische Länder verstanden werden, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.

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BGH-Urteil: Apple unter verschärfter Kontrolle des Kartellamts
BGH-Urteil: Apple unter verschärfter Kontrolle des Kartellamts (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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