KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Verbreitung von Falschinformationen in sozialen Medien stellt eine zunehmende Herausforderung dar. Aktuell steht eine Klage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Renate Künast gegen Meta, den Mutterkonzern von Facebook, im Fokus.
Die Verbreitung von Falschinformationen in sozialen Medien ist ein wachsendes Problem, das sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft. Im Zentrum dieser Diskussion steht derzeit eine Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast gegen den Technologieriesen Meta. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe prüft, welche Rechte Betroffene haben, wenn sie auf Plattformen wie Facebook mit falschen Zitaten konfrontiert werden.
Der aktuelle Fall dreht sich um ein Meme, das Renate Künast mit einem fiktiven Zitat zeigt: ‘Integration fängt damit an, dass sie als Deutscher mal Türkisch lernen.’ Obwohl Künast diesen Satz nie geäußert hat, wurde er in verschiedenen Varianten auf Facebook veröffentlicht und geteilt. Die Abgeordnete fordert die Löschung aller ‘kerngleichen’ Varianten, ohne dass sie diese erneut melden muss.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte Künast in diesem Punkt Recht gegeben, jedoch ihren Anspruch auf Schmerzensgeld abgelehnt. Sowohl Künast als auch Meta haben gegen das Urteil Revision eingelegt, wodurch der Fall nun beim BGH verhandelt wird. Künast betont die Notwendigkeit, selbst über ihre Aussagen zu entscheiden, um ihre Glaubwürdigkeit zu wahren.
Meta argumentiert, dass eine manuelle Prüfung aller Beiträge, die kerngleiche Falschzitate enthalten, nicht zumutbar sei. Die Organisation HateAid sieht dies anders und hält den Konzern für in der Lage, diese Verantwortung zu übernehmen. Sie unterstützt auch andere Politiker, wie Vizekanzler Robert Habeck, bei der Bekämpfung von Hassbotschaften.
Der BGH erwägt, den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, da europarechtliche Fragen diskutiert wurden, insbesondere die Rolle der Datenschutz-Grundverordnung und des EU-Digital Services Act. Eine Entscheidung könnte also auch aus dieser Perspektive erwartet werden, bevor der BGH sein Urteil fällt.
Die zentrale Frage vor Gericht bleibt, ob es für Facebook zumutbar ist, eigenständig kerngleiche Beiträge zu identifizieren und zu löschen. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Verantwortung von Plattformbetreibern im Umgang mit Falschinformationen haben.
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