KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich mit der Frage, ob Unternehmen ihre Führungskräfte für verhängte Kartellbußgelder in Regress nehmen können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer richtungsweisenden Entscheidung, die die Haftung von Geschäftsführern und Vorständen in Unternehmen betrifft. Im Zentrum der Verhandlung steht die Frage, ob Unternehmen ihre Führungskräfte für Kartellbußgelder, die aufgrund von Preisabsprachen verhängt wurden, in Regress nehmen können. Diese Thematik gewinnt an Bedeutung, da das Bundeskartellamt im Jahr 2018 gegen mehrere Edelstahlbetriebe Bußgelder verhängt hatte.

Ein betroffenes Unternehmen fordert von seinem ehemaligen Geschäftsführer die Erstattung des Bußgeldes sowie Schadenersatz für die daraus resultierenden Schäden. Auch eine Aktiengesellschaft, die zur selben Unternehmensgruppe gehört, hat Klage eingereicht. Die Unternehmen argumentieren, dass der ehemalige Geschäftsführer durch seine Beteiligung an den Preisabsprachen seine Pflichten verletzt habe.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in dieser Angelegenheit zuletzt entschieden, dass die Vorschriften zur Haftung der Leitungsorgane nicht auf Schäden anwendbar seien, die aus verhängten Bußgeldern resultieren. Diese Entscheidung stützt sich auf die Überlegung, dass der Zweck eines Kartellbußgeldes darin besteht, das Vermögen der Gesellschaft nachhaltig zu treffen, und eine Regressnahme diesen Zweck vereiteln würde.

Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Konsequenzen für die Unternehmensführung in Deutschland haben. Sollte der BGH die Möglichkeit der Regressnahme bestätigen, könnten Unternehmen künftig ihre Führungskräfte stärker in die Pflicht nehmen, um die Einhaltung kartellrechtlicher Vorschriften zu gewährleisten.

Experten aus der Wirtschaft und dem Recht beobachten die Verhandlung mit großem Interesse. Eine Entscheidung des BGH könnte nicht nur die Haftung von Führungskräften neu definieren, sondern auch die Compliance-Strategien in Unternehmen nachhaltig beeinflussen. Unternehmen könnten gezwungen sein, ihre internen Kontrollmechanismen zu verstärken, um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Ob der Kartellsenat des BGH bereits am Verhandlungstag eine Entscheidung fällen wird, bleibt abzuwarten. Die Komplexität der Thematik und die möglichen Auswirkungen auf die Unternehmenslandschaft in Deutschland könnten jedoch dazu führen, dass die Richter sich mehr Zeit für ihre Entscheidung nehmen.

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BGH prüft Haftung von Geschäftsführern für Kartellbußgelder
BGH prüft Haftung von Geschäftsführern für Kartellbußgelder (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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