KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verhandlung im Fall der Klage von Renate Künast gegen Facebook vorerst ausgesetzt, um auf eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu warten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe steht vor einer entscheidenden Frage: Welche Rechte haben Personen, wenn in sozialen Netzwerken Falschbehauptungen über sie verbreitet werden? Im Mittelpunkt steht die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast, die gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta vorgeht. Der BGH hat die Verhandlung jedoch vorerst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abzuwarten, die für den deutschen Fall von Bedeutung sein könnte.
Der Hintergrund der Klage ist ein sogenanntes Meme, das auf Facebook verbreitet wurde und ein falsches Zitat von Künast enthält. Obwohl das ursprüngliche Meme inzwischen gelöscht wurde, fordert Künast, dass alle ähnlichen Varianten ohne weiteres Zutun ihrerseits entfernt werden. Im Vorfeld hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt eine entsprechende Entscheidung zugunsten von Künast getroffen, jedoch ohne Schmerzensgeldanspruch.
Renate Künast betont die Wichtigkeit einer korrekten Zitatverwendung, insbesondere für Politiker, deren Glaubwürdigkeit auf dem Spiel steht. Fehlzitate könnten Hass und Aufregung schüren. Künast kritisiert die Rolle von Facebook, dessen Geschäftsmodell solche Falschbehauptungen begünstige, während die Betroffenen selbst um die Löschung kämpfen müssten.
Der juristische Knackpunkt liegt darin, ob Facebook verpflichtet ist, solche Inhalte automatisiert zu prüfen und zu löschen. Meta argumentiert, dass dies manuell geschehen müsse und sie als Hosting-Anbieter hierzu nicht verpflichtet seien. Die Organisation HateAid widerspricht: Ein Konzern von Metas Größe und Einfluss müsse in der Lage sein, diese Verantwortung zu tragen.
Diese Diskussion könnte richtungsweisend für den Umgang mit Falschinformationen auf sozialen Plattformen sein. Die Entscheidung des EuGH wird mit Spannung erwartet, da sie nicht nur für den Fall Künast, sondern auch für zukünftige Fälle von Bedeutung sein könnte, in denen es um die Verbreitung von Falschinformationen in sozialen Netzwerken geht.
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