KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die rechtliche Auseinandersetzung um die Erhebung von Negativzinsen durch Banken während der Negativzinsphase steht vor einer entscheidenden Klärung durch den Bundesgerichtshof (BGH).
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Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit von Negativzinsen, die viele Banken in den vergangenen Jahren erhoben haben, erreicht einen neuen Höhepunkt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird bald eine Entscheidung treffen, die weitreichende Konsequenzen für Sparer und Banken haben könnte. Während der Negativzinsphase, die von der Europäischen Zentralbank (EZB) initiiert wurde, sahen sich viele Bankkunden mit sogenannten Verwahrentgelten konfrontiert, die für Unmut sorgten.
Seit 2014 mussten Geschäftsbanken Zinsen zahlen, wenn sie Gelder bei der EZB lagerten. Diese Kosten wurden häufig an die Kunden weitergegeben, was zu einer breiten Anwendung von Negativzinsen führte. Besonders betroffen waren Sparer, deren Einlagen einen bestimmten Freibetrag überschritten. Die Abschaffung der Negativzinsen durch die EZB im Juli 2022 führte dazu, dass viele Banken diese Praxis einstellten, doch die Frage der Rechtmäßigkeit bleibt bestehen.
Verbraucherschutzorganisationen, angeführt von der Verbraucherzentrale Sachsen und dem Verbraucherzentrale-Bundesverband (vzbv), haben Klagen gegen mehrere Banken eingereicht. Sie fordern nicht nur die Unterlassung der Entgeltforderungen, sondern auch die Rückzahlung bereits gezahlter Beträge. Diese Klagen könnten eine Präzedenzwirkung haben und die Grundlage für zukünftige Regelungen schaffen.
Ein Bericht von Verivox zeigt, dass im Mai 2022 mindestens 455 Institute in Deutschland Negativzinsen erhoben. Die Praxis war besonders für Gutverdiener relevant, von denen 15 Prozent betroffen waren, während es bei Einkommensschwächeren nur 7 Prozent waren. Die Mehrheit der Betroffenen möchte die gezahlten Entgelte zurückfordern, sofern der BGH dies ermöglicht.
David Bode vom vzbv argumentiert, dass die Banken durch die Erhebung von Verwahrentgelten unzulässige zusätzliche Einnahmen generierten. Diese Praxis sei nicht gerechtfertigt, da die Konten bereits durch andere Gebühren gedeckt seien. Die Volksbank Rhein-Lippe hingegen verteidigt die Anpassung der Kosten als notwendig, um Quersubventionierungen zu vermeiden.
Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Bankenlandschaft haben. Sollte der BGH zugunsten der Verbraucher entscheiden, könnten Banken verpflichtet werden, erhebliche Summen zurückzuzahlen. Für die Zukunft sind klare Regelungen erforderlich, um Unsicherheiten in Niedrigzinsphasen zu vermeiden und das Vertrauen der Sparer in das Bankensystem zu stärken.
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