KARLSRUHE / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat die Einstufung von Apple als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung bestätigt, was dem Bundeskartellamt eine strengere Kontrolle ermöglicht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil die Einstufung von Apple durch das Bundeskartellamt bestätigt, wonach der US-Technologiekonzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb besitzt. Diese Entscheidung ermöglicht es der Bonner Behörde, Apple strenger zu überwachen und gegebenenfalls Maßnahmen gegen wettbewerbsgefährdende Praktiken zu ergreifen.
Die Grundlage für diese Entscheidung bildet eine Neuregelung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen aus dem Jahr 2021, die es dem Kartellamt erlaubt, große Digitalkonzerne intensiver zu kontrollieren. Apple hatte gegen die Einstufung geklagt, doch der BGH wies die Klage ab und bestätigte die Einschätzung des Kartellamts.
Besonders im Fokus der Kritik stehen die App-Stores von Apple. Der Konzern hat durch diese Plattformen tiefen Einblick in wettbewerbsrelevante Daten, wie das Nutzungsverhalten der Kunden, und kann seine Produkte entsprechend anpassen. Diese Praxis wird als potenziell wettbewerbsgefährdend angesehen.
Das deutsche Gesetz definiert mehrere Kriterien, um die marktübergreifende Bedeutung eines Digitalkonzerns festzustellen. Dazu gehören die marktbeherrschende Stellung auf verschiedenen Märkten, die Finanzkraft und der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten. Auch der Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter spielt eine Rolle.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff betonte, dass es nicht einer konkreten Gefährdung des Wettbewerbs bedarf, um eine marktbeherrschende Stellung zu bejahen. Vielmehr genüge das Gefährdungspotenzial. Die Verfügung gilt für fünf Jahre und ist vergleichbar mit einer früheren Entscheidung gegen Amazon.
Apple kritisierte die Entscheidung des BGH und betonte, dass das Unternehmen in Deutschland einem harten Wettbewerb ausgesetzt sei. Die Entscheidung vernachlässige den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte, dass die Entscheidung des BGH die verschärfte Missbrauchsaufsicht über Apple höchstrichterlich bestätige. Neben Apple wurden auch andere Technologiegiganten wie Alphabet, Meta, Amazon und Microsoft als Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung eingestuft.
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